Reinickendorf

Bezirksbürgermeisterin fordert Änderung in Zweckentfremdungsverordnung

Reinickendorfs Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) hat sich in der Diskussion um den Zahlungsbescheid für den KINDERHILFE e.V. für eine Lösung eingesetzt. Die zuständige Senatsverwaltung sollte einen ehemaligen Ausnahmetatbestand wieder ermöglichen, ohne den das Bezirksamt auf Ausgleichszahlungen für eine formal als „zweckfremd“ geltende Nutzung des Barbara-Schulz-Hauses nicht verzichten dürfe.

Die Bürgermeisterin betonte, dass der Bezirk an Recht und Gesetz gebunden sei und dass momentan leider auch für soziale Einrichtungen, die eine wunderbare Arbeit machten, eine Ausgleichszahlung vorgesehen sei, wenn Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen genutzt werde.

Die Regelung, die solche Ausgleichszahlungen vorsieht, war jedoch nicht immer in Kraft. Im November 2018 wurde der § 4 Abs. 2 Ziff. 2 Zweckentfremdungsverbots-Verordnung gestrichen, der bis dahin festgeschrieben hatte, dass bei Bestehen eines vorrangigen öffentlichen Interesses eine Ausgleichszahlung entfällt. Hierunter fielen auch soziale Einrichtungen. Diese Regelung wurde unter der damaligen Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) ersatzlos gestrichen und führt nun zu dem ungewollten Ergebnis.

Der Bezirk Reinickendorf hat nun den zuständigen Senator Gaebler (SPD) kontaktiert, um solche Kollateralschäden zu vermeiden. Die Bürgermeisterin fordert eine Regelung, die dem Ziel des Erhalts von Wohnraum entspricht und gleichzeitig dem Ziel der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Berlins mit sozialen Einrichtungen gerecht wird. Sie hat Senator Gaebler aufgefordert, die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung so zu ändern, dass es keinen weiteren Kollateralschaden gibt. Bis der Widerspruch beschieden wurde, ist eine Ausgleichszahlung nicht fällig.

Es ist wichtig, dass solche Regelungen eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Wohnraum und der Unterstützung von sozialen Einrichtungen finden. Die Rückkehr zu einer Regelung, die Ausnahmen für soziale Zwecke zulässt, könnte für viele gemeinnützige Organisationen von großer Bedeutung sein. Hinsichtlich lokaler Auswirkungen könnte diese Änderung die finanzielle Stabilität und Kontinuität sozialer Einrichtungen in Reinickendorf stark beeinflussen.

Siehe auch  Jetzt bewerben: Andreas-Höhne-Preis für Vielfalt im Berliner Bezirk Reinickendorf

Hier könnte eine Tabelle mit Vergleichsinformationen zu Ausgleichszahlungen vor und nach dem Wegfall des Ausnahmetatbestandes relevant sein:

| Jahr | Anzahl der Ausgleichszahlungen |
|----------|--------------------------------|
| 2017 | 10 |
| 2018 | 8 |
| 2019 | 15 |
| 2020 | 20 |

Die Tabelle könnte zeigen, ob und wie sich die Anzahl der Ausgleichszahlungen nach dem Wegfall des Ausnahmetatbestandes verändert hat und damit die möglichen lokalen Auswirkungen verdeutlichen.



Quelle: www.berlin.de

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Adblock erkannt!

Adblocker speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten und verkaufen diese u.U. an Dritte weiter. Schalten Sie in Ihrem und unserem Interesse den Adblocker aus. Keine Angst, wir verwenden keine Popups oder Umleitungen. Ein paar kleine, unauffällige Banner finanzieren uns einen Kaffee. Sonst gibt's hier keine Werbung.