Die ambulante Notfallversorgung in Berlin wird ab Dezember 2023 spürbar eingeschränkt, da der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) künftig keine sogenannten Poolärzte mehr einsetzen darf. Bislang übernahmen diese Ärzte etwa ein Drittel der Schichten und entlasteten damit den regulären Dienst. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin reagierte auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Poolärzte sozialversichert werden müssen, anstatt auf Honorarbasis zu arbeiten. Diese zusätzliche finanzielle Belastung könne die KV Berlin nicht stemmen. Daher werden ab Dezember nur noch Vertragsärzte im ÄBD eingesetzt, ab Januar sind dann auch die elf Notdienstpraxen betroffen, die vor allem am Wochenende und an Feiertagen eine Entlastung der Rettungsstellen bieten sollen. Gemäß einem Bericht von www.rbb24.de warnt der Vorstand der KV Berlin vor massiven Einschränkungen beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst, insbesondere in den Nachtstunden, wenn die Poolärzte hauptsächlich eingesetzt wurden. Patienten, die eine ärztliche Beratung oder einen Hausbesuchsdienst über die Hotline 116117 benötigen, müssen demnach mit erheblich längeren Wartezeiten rechnen. Die KV Berlin argumentiert, dass die finanzielle Mehrbelastung durch die Sozialversicherungspflicht der Poolärzte nicht zu bewältigen sei. Die Entscheidung zur Einschränkung des ÄBD sei daher notwendig, um Schaden von der KV abzuwenden und die bereits prekäre finanzielle Lage des Dienstes nicht weiter zu verschlechtern. Die KV Berlin fordert die Politik auf, die Situation zeitnah zu klären und lehnt eine Sozialversicherungspflicht für Poolärzte ab. Experten befürchten, dass durch die Einschränkung des KV-Bereitschaftsdienstes die Notaufnahmen der Kliniken und der Rettungsdienst der Feuerwehr noch stärker überlastet werden. Es wird erwartet, dass viele Patienten sich an die bereits stark ausgelasteten Notfallstationen wenden, wenn der ÄBD nur noch eingeschränkt verfügbar ist. Quelle: Gemäß einem Bericht von www.rbb24.de
NAG Redaktion
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