Als Hundebesitzer sollte man sich stets über die gesetzlichen Anforderungen im Klaren sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Anmeldung eines neuen Hundes bei der Gemeinde ist nicht nur Pflicht, sondern auch essenziell, um Hundesteuern zu bezahlen und eine Hundesteuermarke zu erhalten. Diese Marke muss der Hund immer am Halsband tragen, wenn er draußen ist. Die Frist zur Anmeldung beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen nach der Anschaffung, und ein Versäumnis kann zu hohen Bußgeldern führen, wie berlin-live.de berichtet. Zudem müssen bestimmte Hunderassen und Tiere, die eine gewisse Größe oder Gewicht überschreiten, auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Das Ordnungsamt ist ebenso für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig, die von Bürgern gegen Hundehalter eingereicht werden. Diese Beschwerden können unterschiedliche Gründe haben, von Lärmbelästigung über aggressives Verhalten bis hin zu Verunreinigungen öffentlicher Plätze. Die Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde sind unkompliziert und können telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Dabei bleibt der Beschwerdeführer anonym, was es den Menschen erleichtert, Probleme anzusprechen, wie happyhunde.de erklärt. Die Konsequenzen für Hundehalter können je nach Schwere des Verstoßes variieren, was von mündlichen Verwarnungen bis hin zu hohen Bußgeldern reicht.
Besondere Vorschriften für Listenhunde
Eine besondere Aufmerksamkeit erfordern gefährliche Hunderassen, die als „Listenhunde“ eingestuft werden. Ihre Haltung ist oft nur unter strengeren Auflagen möglich, und in einigen Bundesländern ist sie nahezu untersagt. Für diese Hunde besteht ebenfalls eine Meldepflicht beim Ordnungsamt, die streng beachtet werden sollte, da Verstöße gegen diese Vorschriften zu empfindlichen Strafen führen können. Das Versäumnis, diese Vorschriften zu beachten, ist nicht nur teuer, sondern erhöht auch das Risiko von Beschwerden seitens der Anwohner.