Neues Verbot für mobilen Handel in Berliner Touristenzentrum
In der historischen Mitte Berlins und im Großen Tiergarten ist ab sofort der mobile Handel verboten. Dies gab der Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner, bekannt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Vermüllung in diesen zentralen Bereichen der Stadt einzudämmen.
Umweltbelastung durch Klein- und Verpackungsmüll
Der öffentliche Raum in der historischen Mitte und im Großen Tiergarten wird vermehrt durch Klein- und Verpackungsmüll verschmutzt. Neben Zigarettenkippen und Essensverpackungen sorgen auch Kronkorken und Flaschen für eine unschöne Umweltbelastung. Die Beseitigung dieser Hinterlassenschaften ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch kostspielig.
Verbot zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Die hohe touristische Attraktivität und zentrale Lage der historischen Mitte Berlins sorgen für eine hohe Nachfrage nach Straßenhandelsmöglichkeiten. Jedoch gefährdet der mobile Handel nicht nur die Sauberkeit, sondern auch die Verkehrssicherheit in einigen Bereichen. Aus diesem Grund wurden bestimmte Orte komplett vom Handel ausgeschlossen.
Rechtliche Grundlage für das Verbot
Im Jahr 2007 wurden bereits Festlegungen zu Sondernutzungen im Bezirksamt Mitte getroffen. Gemäß diesen Regelungen ist der mobile Handel in der historischen Mitte von Berlin, vom Fernsehturm bis zum S-Bahnhof Tiergarten und vom Hauptbahnhof bis zum Landwehrkanal, nicht genehmigungsfähig und somit verboten. Dies betrifft auch das Regierungsviertel inklusive Straße des 17. Juni und Brandenburger Tor sowie die Grünanlage Großer Tiergarten.
Hohe Geldbußen bei Zuwiderhandlung
Bei Verstößen gegen das Verbot des mobilen Handels können Geldbußen in Höhe von bis zu 10.000 Euro nach dem Straßengesetz verhängt werden. In Grünanlagen droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Für weitere Informationen steht die Pressestelle des Bezirksamts Mitte unter presse@ba-mitte.berlin.de zur Verfügung.
– NAG