Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023 hat weitreichende Auswirkungen auf die Wahl zum Deutschen Bundestag, die am 26. September 2021 in Berlin stattfand. Infolge dieses Urteils muss die Wahl teilweise wiederholt werden. Die Wiederholungswahl muss innerhalb von 60 Tagen nach Urteilsverkündung stattfinden, und als neuer Wahltag wurde der 11. Februar 2024 festgelegt. Dies bedeutet, dass die Bürger*innen sich erneut an den Wahlurnen treffen werden, um ihre Stimme abzugeben.
Für die Bürger*innen von Steglitz-Zehlendorf gibt es spezifische Informationen zu den Auswirkungen der Wiederholungswahl. Insgesamt sind 16 Stimmbezirke von der Wiederholung betroffen, und die Einteilung des Wahlgebietes entspricht der ursprünglichen Einteilung von 2021. Dieser Prozess beeinflusst insbesondere die Briefwahl, die ab dem 8. Januar 2024 möglich ist. Die Bürger*innen können Briefwahlunterlagen online, per Post oder persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Zehlendorf beantragen. Darüber hinaus müssen wahlberechtigte Personen einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Eine wichtige Information betrifft auch den postalischen Erhalt von Wahlwerbung seitens der verschiedenen Kandidaten. Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz sind die Meldebehörden berechtigt, Parteien und Wählergruppen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister zu erteilen.
Für diejenigen, die zwischenzeitlich aus Steglitz-Zehlendorf verzogen sind, aber in einem der von der Wiederholung betroffenen Stimmbezirke gewohnt haben, ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht an der Wiederholungswahl teilnehmen können. Umgekehrt können Personen, die jetzt in einem von der Wiederholung betroffenen Stimmbezirk wohnen, aber bis zum 31. Dezember 2023 ordentlich gemeldet waren, an der Wahl teilnehmen.
Zum besseren Verständnis sind nachfolgend die Informationen zu den Briefwahlanträgen und -lokalen in Steglitz-Zehlendorf tabellarisch aufgeführt:
| Art des Antrags | Möglichkeiten |
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| Briefwahlunterlagen beantragen | Persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Zehlendorf (Bauteil C, Raum C22/23), Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin oder online über das Onlineportal OLIWA oder per formlosem schriftlichen Antrag per Brief, E-Mail oder Fax |
| Erhalt und Ausfüllen von Briefwahlunterlagen vor dem 11. Februar 2024 | Persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Zehlendorf (Bauteil C, Raum C22/23), Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin mit den angegebenen Öffnungszeiten |
| Erforderlicher Ausweisdokument | Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Reisepass, Führerschein und Berlinpass, auch abgelaufener Ausweis gilt) |
Die Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag hat somit verschiedene Aspekte und Anforderungen, die von den betroffenen Bürger*innen in Steglitz-Zehlendorf beachtet werden müssen, um ihre Wahlberechtigung und Partizipation sicherzustellen.
Quelle: www.berlin.de