In Deutschland gibt es derzeit Diskussionen um die Entscheidung der Deutschen Kredit Bank (DKB), dem AfD-Direktkandidaten Sascha Schlösser sämtliche Konten und Kreditkarten zu kündigen. Zwei Tage nach seinem Wahlsieg in der Thüringer Landtagswahl erhielt der frischgewählte Abgeordnete aus Erfurt eine Kündigungsschreiben von der Bank, das er auf sozialen Netzwerken veröffentlichte. In diesem Brief wurde ihm mitgeteilt, dass das Geschäftsverhältnis zum 30. November beendet werde.
Schlösser reagierte prompt auf diese Nachricht und kommentierte auf X (ehemals Twitter): „Die DKB hat es sich nicht nehmen lassen, mir zur Wahl als Landtagsabgeordneter für die AfD zu gratulieren und kündigt mir alle Konten.“ Auf Facebook fügte er hinzu: „Ob der Landtag die Diäten auch bar auszahlt?“ Der Brief, der an seine Anwaltskanzlei adressiert war, forderte ihn auf, seine Giro- und Geschäftskonten auszugleichen und alle Kreditkarten zu zerstören.
Verantwortung der DKB unklar
Ein Sprecher der DKB weigerte sich, gegenüber BILD spezifisch über den Fall zu sprechen, da die Bank dem Bankgeheimnis unterliege. Es konnte auch nicht geklärt werden, ob ähnliche Fälle existieren. Der Sprecher betonte jedoch, dass grundsätzlich niemand systematisch ausgeschlossen werde, nur weil jemand einer bestimmten Partei angehöre.
Interessant ist dabei die politische Haltung der DKB. Die Bank beteiligt sich an politischen Kampagnen wie „niewiederistjetzt“ und zeigt in sozialen Netzwerken Solidarität mit der LGBTQ+-Community durch die Verwendung eines Regenbogenlogos. Zudem äußerte sich DKB-Vorstandsmitglied Tilo Hacke in einem Youtube-Video zur Aktion „Zusammenland“: „Vielfalt und Toleranz sind essenziell für eine zukunftsfähige Gesellschaft und Wirtschaft – auch wenn es um Fachkräfte oder die Widerstandsfähigkeit unserer Ökonomie geht. Hass und Hetze haben bei uns keinen Platz.“
Politische Karriere von Sascha Schlösser
Sascha Schlösser war von 2003 bis 2015 Mitglied der CDU und konnte bei der jüngsten Wahl mit 35,7 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Erfurt I einen direkten Einzug in den Thüringer Landtag sichern. Vor seinem Wahlsieg veröffentlichte Schlösser Fotos von einem durch Vandalen beschädigten Fenster seiner Anwaltskanzlei. Zudem teilte er auf Facebook mit, dass eine Werkstatt, die ursprünglich den Reifenwechsel an seinem Wahlkampfauto durchführen sollte, stattdessen forderte, er solle mehr Wahlplakate aufhängen.
Die Kündigung durch die DKB wirft nun Fragen auf, ob die Bank hier gegen die Neutralitätspflicht verstößt, die für bestimmte Unternehmen gilt. Als Tochtergesellschaft der Bayerischen Landesbank gehört die DKB nämlich indirekt zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Diese Situation weckt ebenso Interesse wie Besorgnis über den Umgang von Banken mit politisch aktiven Kunden, insbesondere wenn diese Kunden umstrittenen Parteien angehören.
– NAG