NAG/NAG Redaktion – In Sachsen-Anhalt bahnt sich eine grundlegende Veränderung bei der Eintreibung der Rundfunkgebühren an. Die Landesregierung plant, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu ändern, sodass künftig der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) für die Durchsetzung ausstehender Zahlungen verantwortlich sein soll. Dies bedeutet, dass die Städte von der lästigen Aufgabe der Gebühreneintreibung entlastet werden. Eine Entscheidung des Landtags, die für den 1. Januar 2026 anvisiert ist, könnte diese Regelung in Kraft setzen.
Aktuell sind die Kommunen stark belastet, um Zahlungsmuffel zur Kasse zu bitten. So gibt es in Bad Dürrenberg bereits eine Vollstreckungsbeamtin, die sich allein mit GEZ-Schuldnern beschäftigt, während in Braunsbedra zwei Mitarbeiter dafür abgestellt sind. Mit der neuen Regelung könnte der MDR Gerichtsvollzieher anstellen und direkt Vollstreckungsmaßnahmen durchführen, was in Sachsen bereits praktiziert wird. Der MDR, der regelmäßig mit einem Vollstreckungsaufwand von gebührenpflichtigen Bürgern konfrontiert wird, könnte sich somit um die Eintreibung der strittigen Beträge kümmern und die Kommunen entlasten, berichtet www.mz.de.