In Trier sorgt ein brisanter Fall aus der RTL-Zwei-Doku „Hartz und herzlich“ für Aufregung. Ralf, ein 57-jähriger Bürgergeld-Empfänger, erhielt von der Hausverwaltung überraschend eine Nachzahlungsforderung von 540 Euro. Diese diese Summe sorgte bei Ralf für massive Zweifel: „Da kann hinten und vorne was nicht stimmen“, so der enttäuschte Hartz-4-Empfänger. Die Rechnung bezieht sich auf einen Zeitraum vor den steigenden Kosten aufgrund des Krieges, was die Angelegenheit noch mysteriöser macht.
Die Ursachen für die hohe Nachforderung sind klar: Die Warmmiete für Hartz-4-Empfänger wird vom Jobcenter übernommen. Leider wurde im Vorjahr für Ralfs Wohnung zu wenig für Nebenkosten bezahlt. Doch bleibt als Frage im Raum, ob das Jobcenter die ungeplante Nachzahlung tatsächlich übernehmen wird, oder ob Ralf und seine Partnerin auf den Kosten sitzen bleiben müssen. Laut der Verbraucherzentrale besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Jobcenter solche Nachzahlungen übernimmt, wenn der Verbrauch als angemessen gilt, wie die Arbeitsagentur betont.