NAG/NAG Redaktion - Zollbeamte in Düren haben die Einfuhr eines Minibaggers gestoppt und die Baumaschine unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet, nachdem gravierende Sicherheitsbedenken aufgetreten waren. Der Käufer, ein Mann aus dem Kreis Düren, hatte das Gerät online bei einem chinesischen Händler bestellt. Mangels notwendiger Dokumente und mangelhafter Maschinenkennzeichnung zogen die Zöllner die Bezirksregierung Köln zurate, die die Bedenken bestätigt hat. Anstatt einer vorgeschriebenen Konformitätserklärung konnte der Käufer nur eine Bestätigung eines türkischen Dienstleisters vorlegen. Dazu fehlte eine deutsche Betriebsanleitung, während die Kennzeichnungen unzureichend waren. Letztlich blieb dem Heimwerker keine andere Wahl, als den Bagger zu vernichten – eine Entscheidung, die ihn finanziell belastete und für einen vierstelligen Verlust sorgte. Er musste nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Transport- und Vernichtungskosten tragen, nachdem sein vermeintliches Schnäppchen nun im Schredder endete. Für weitere Informationen zu zollrechtlichen Kontrollen und Sicherheitsstandards inseriert der Zoll umfassende Hinweise auf ihrer Website zoll.de.
NAG Redaktion
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