Nachhaltigkeit im Bankensektor wird wichtiger
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für Banken und Finanzdienstleister nimmt weiter zu. Laut einer aktuellen Studie der Professorin für Marketing und Internationales Management, Prof. Dr. Nicole Fabisch, ist Nachhaltigkeit nicht nur ein Megatrend in Politik und Gesellschaft, sondern auch ein Thema, das von Banken stärker berücksichtigt werden muss. Obwohl viele Banken Selbstverpflichtungen in Bezug auf Nachhaltigkeit eingegangen sind, fehlt es immer noch an Nachprüfbarkeit, Transparenz und Daten. Wie können diese Schwachstellen behoben werden?
Die Finanzdienstleistungsbranche spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer CO2-armen, widerstandsfähigen und ressourceneffizienten Wirtschaft, wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gefordert. Insbesondere in Deutschland, wo über 90 Prozent der Unternehmen Klein- und Mittelständler sind und oft an Hausbanken gebunden sind, haben Banken einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft durch Kreditvergabe und andere Finanzprodukte. Laut Bundesbank stieg die Bilanzsumme der deutschen Banken in den letzten Jahren kontinuierlich an und erreichte im Jahr 2022 einen Rekordwert von 10,583 Billionen Euro. Würden öko-soziale Vergabekriterien in diesem Zusammenhang angewandt, könnte dies einen deutlichen Impuls setzen.
Die EU hat bereits Richtlinien für Nachhaltigkeit erlassen, darunter die Principles for Responsible Banking, die von 300 Banken unterzeichnet wurden. Kritiker bemängeln jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Selbstverpflichtung handelt. Es fehlt an Überprüfbarkeit und Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung, was den Vorwurf des sogenannten Greenwashings aufkommen lässt.
Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, sind Regularien und Reporting notwendig. Die EU-Taxonomie-Verordnung, die 2020 in Kraft trat, soll für Investoren klarere Richtlinien schaffen und Greenwashing eindämmen. Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen ab 2022 Angaben zu ihren Bemühungen im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel machen. Ab 2023 müssen weitere Umweltschutzziele wie Kreislaufwirtschaft, Schutz der Wasser- und Meeresressourcen und Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt integriert werden. Die EU-Verordnung wird zudem um eine soziale Kategorie ergänzt, die darauf abzielt, Kapitalströme in Unternehmen und Geschäftstätigkeiten zu lenken, die Menschenrechte respektieren. Darüber hinaus wurde im März 2024 die Green Claims Directive verabschiedet, die strengere und überprüfbare Vorgaben für die Kommunikation von Umwelteigenschaften von Produkten oder Unternehmen vorschreibt.
Um Nachhaltigkeitsberichte transparenter und vergleichbarer zu machen, trat 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU in Kraft. Mittelfristig sind nicht mehr nur Unternehmen von erheblicher öffentlicher Bedeutung, sondern auch mittelständische Unternehmen betroffen. Wesentliche Neuerungen sind die „doppelte Wesentlichkeit“, bei der sowohl Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch finanzielle Auswirkungen berichtet werden müssen.
Insgesamt gibt es noch viel Entwicklungspotenzial in Bezug auf Nachhaltigkeit im Bankensektor. Bisher handeln nur wenige Universalbanken proaktiv in diesem Bereich. Es wird empfohlen, dass die EU weitere regulatorische Vorgaben einführt, um die Nachhaltigkeitsbemühungen zu verbessern. Zudem können ganzheitliche Nachhaltigkeitssiegel und Rankings für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz sorgen.