Die Deutsche Telekom hat eine Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke zurückgewiesen, der behauptete, dass das Unternehmen in der Vergangenheit den Slogan „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe. Die Telekom prüft rechtliche Schritte gegen diese falsche Behauptung. Der angegebene Satz ist tatsächlich eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Björn Höcke muss sich daher kommende Woche vor dem Landgericht in Halle verantworten, da er beschuldigt wird, Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet zu haben.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Telekom gegen falsche Vorwürfe vorgeht. Im vergangenen Jahr wurde bereits die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel aufgefordert, eine ähnliche falsche Aussage zu unterlassen. Die Telekom betont, dass die Behauptungen von Weidel und Höcke nicht der Wahrheit entsprechen und sie rechtliche Schritte einleitet, um gegen Verleumdungen vorzugehen.
Björn Höcke verteidigte seine Verwendung des umstrittenen Spruchs damit, dass er angeblich nicht wusste, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Trotzdem wird er wegen des Gebrauchs verfassungsfeindlicher Symbole vor Gericht erscheinen müssen. Die Telekom setzt ein deutliches Signal gegen die Verbreitung von falschen Behauptungen und betont die Notwendigkeit, Falschinformationen aktiv entgegenzutreten.