Revolution im Geschlechtseintrag: Über 11.000 Änderungen in Deutschland!
Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das über 11.000 Geschlechtseinträge in Deutschland änderte.

Revolution im Geschlechtseintrag: Über 11.000 Änderungen in Deutschland!
Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, das es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen erleichtert, ihren Geschlechtseintrag sowie ihren Vornamen zu ändern. Diese Regelung ersetzt das seit 1980 bestehende Transsexuellengesetz, das vielfach als diskriminierend angesehen wurde. Wie rbb24 berichtet, haben seit dem Inkrafttreten bereits über 11.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag geändert, wobei Berlin mit 2.407 Änderungen an der Spitze steht.
Die Halterungen des neuen Gesetzes ermöglichen eine Änderung des Geschlechtseintrags ohne psychiatrische Gutachten oder gerichtliche Verfahren. Stattdessen ist lediglich eine Erklärung beim Standesamt erforderlich, die innerhalb von drei bis sechs Monaten beurkundet wird. Somit wird die Änderung durch den Wegfall von bürokratischen Hürden erheblich erleichtert, was insbesondere für Minderjährige von Bedeutung ist, die ab 14 Jahren selbstständig einen Antrag stellen können, jedoch die Zustimmung ihrer Eltern benötigen. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Änderungen vornehmen.
Antragsstatistik in Berlin und Potsdam
In Berlin sind von den 2.407 Änderungsanträgen die meisten auf einen Wechsel zwischen männlich und weiblich zurückzuführen, mit 1.400 Fällen. 488 Personen entschieden sich dafür, „keine Eintragung“ vorzunehmen, und 478 wählten „divers“. Die meisten Anträge kamen aus Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg, während die wenigsten in Reinickendorf und Spandau eingereicht wurden. In Potsdam haben 189 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert, wobei die häufigste Änderung das männliche Geschlecht ist.
Reaktionen und zukünftige Evaluierung
Die Bundesregierung plant eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes, um die Wirkung und Akzeptanz der Regelung zu überprüfen. Schätzungen zufolge rechnet die Bundesregierung jährlich mit rund 4.000 Änderungen, während Medienberichte diese Zahl auf 6.000 bis 15.000 Anmeldungen anheben. Die genaue Zahl der Änderungen lässt sich jedoch nur schwer erfassen, da nicht alle Städte Meldungen zu den Änderungswünschen erstatten. Ein leichter Trend zeigt, dass vormals weibliche Personen vermehrt ihren Geschlechtseintrag in männlich ändern, während Änderungen zu „divers“ oder „ohne Eintrag“ weniger häufig vorkommen.
Nach der Änderung des Geschlechtseintrags werden alte Ausweisdokumente ungültig, und neue müssen beantragt werden. Zudem sieht das SBGG ein Offenbarungsverbot für frühere Geschlechtseinträge vor, was eine wichtige rechtliche Absicherung für Betroffene darstellt. Das Gesetz, das in über 16 Ländern ähnliche Regelungen hat, unterstützt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und markiert einen bedeutenden Schritt in der Anerkennung von Geschlechtervielfalt in Deutschland.
Für eine detaillierte Informationsquelle steht auch das taz zur Verfügung, welches die Vorzüge und Herausforderungen des neuen Gesetzes beleuchtet. Als ergänzende Hintergrundinformation kann das BMBF herangezogen werden, um weitere Regelungen und Detailfragen zu klären, die mit der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes verbunden sind.