NAG/NAG Redaktion – Eine 37-jährige Frau aus Nienburg wurde wegen Sozialbetrugs von einem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Die Frau hatte im März 2021 Arbeitslosengeld I beantragt und dabei verschwiegen, dass sie seit einem Jahr einen Mini-Job hatte. Durch diese falschen Angaben erhielt sie rund 560 Euro zu viel. Der Betrug kam bei einem Datenabgleich der Arbeitsagentur ans Licht, woraufhin das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen übernahm.
Zusätzlich zur Geldstrafe muss die Frau den zu Unrecht erhaltenen Betrag an die Agentur für Arbeit zurückzahlen. Dieses Urteil zeigt die strikte Überwachung durch die Arbeitsbehörden und die Konsequenzen illegaler Aktivitäten, die sofort zur Rechenschaft gezogen werden. Weitere Details zu diesem Fall liefert www.ndr.de.