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Böller-Verbot am Silvester: Wo die Polizei hart durchgreift!

In Berlin stehen die Feierlichkeiten zu Silvester unter strengen Auflagen: Die Polizei hat die Böllerverbotszonen bekannt gegeben, die für die Nacht von Silvester auf Neujahr gelten. Besonders betroffen sind der Alexanderplatz, die Pallasstraße im Schöneberger Steinmetz-Kiez und Teile der Sonnenallee. Das Verbot tritt am Silvesterabend um 18 Uhr in Kraft und gilt bis zum Neujahr um 6 Uhr. In diesen Zonen ist nicht nur das Abschießen von Feuerwerkskörpern untersagt, sondern auch der Besitz von Messern, was zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen anzeigen soll, wie rbb24 berichtet.

Die Berliner Polizei betont, dass die Überwachung dieser Verbotszonen und der Einsatz von Sicherheitskräften in der Verantwortung privater Sicherheitsdienste liegt. In der Vergangenheit gab es am Silvesterabend in diesen Zonen immer wieder Zusammenstöße, bei denen auch Polizisten mit Böllern beworfen wurden. Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher umfassendere Maßnahmen und plädiert dafür, dass Pyrotechnik nur von Profis und in kontrollierten Umfeldern genutzt werden darf. Auch Welt hebt hervor, dass die Veranstalter der Silvesterfeierlichkeiten am Brandenburger Tor die Verwendung von Pyrotechnik ausdrücklich untersagt haben.

Um der potenziellen Gewalt, die in den letzten Jahren während der Silvesterfeiern aufgekommen ist, entgegenzuwirken, werden mehr als 2800 zusätzliche Polizisten im Einsatz sein. Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußerte Bedenken, dass der Silvesterabend erneut von gewalttätigen Ausschreitungen überlagert werden könnte, insbesondere gegen Einsatzkräfte. Damit sollen die Sicherheitsvorkehrungen optimiert werden, um ein sicheres Feiern zu ermöglichen.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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