Ein Vorfall, der das ganze Land erschütterte: Anfang April griff ein 34-jähriger Mann aus Syrien ein kleines Mädchen in einem Supermarkt in Wangen mit einem Küchenmesser an. Der Angriff auf die Vierjährige führte zu einer lebensbedrohlichen Verletzung, die eine sofortige Notoperation notwendig machte. Das tragische Ereignis sorgte für bundesweite Aufsehen und entsetzt Menschen weit über die Grenzen der Stadt im Allgäu hinaus, wie zahlreiche Berichte zeigen.
Im Gerichtssaal des Landgerichts Ravensburg richteten sich an diesem Morgen alle Blicke auf den Angeklagten. Der Mann, der auch einen niederländischen Pass besitzt, erschien in Freizeitkleidung und hielt sich zunächst die Hände vors Gesicht. Ein Dolmetscher unterstützte während der Verhandlungen, um die komplexen Hintergründe der Tat zu klären, ein mitunter herausforderndes Unterfangen, wie sich im Laufe des Prozesses herausstellte.
Belastende Faktoren und psychiatrische Einschätzung
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwältin Christine Weiss, erhob den Vorwurf des versuchten Mordes mit dem Merkmal der Heimtücke gegen den Angeklagten. Laut Anklage ereignete sich die Tat am 3. April in einer Norma-Filiale in der Zeppelinstraße, wo der Mann das Mädchen unvermittelt attackierte und schwer verletzte. Der 34-Jährige, bei dem paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, soll zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein. Ein Sicherungsverfahren wurde angestrebt, da weitere rechtswidrige Handlungen durch den Mann zu erwarten seien.
Der Lebensweg des Täters offenbart zunächst wenig Anzeichen für eine solche Entwicklung. In einem geordneten Familienumfeld in Syrien aufgewachsen, spezialisierte sich der Angeklagte auf den IT-Bereich, blieb allerdings oft arbeitslos oder nahm Hilfsjobs an. 2015 kam er über die Balkanroute in die Niederlande, wo er später eingebürgert wurde. Interessanterweise begann er erst dort, sich intensiver mit dem Islam zu beschäftigen, ein Aspekt, der im Prozessverlauf immer wieder Thema war.
Der schicksalhafte Tag im Supermarkt
Am Morgen des 3. April geschah es: Der Angeklagte nahm eine Tüte mit einem schwarzen Küchenmesser und begab sich zum Supermarkt. Dort stach er auf das kleine Mädchen ein, das mit seiner Mutter vor den Angeboten stand. Die Mutter, die als Zeugin im Gericht auftrat, brach bei ihrer Aussage mehrmals in Tränen aus, als sie den Vorfall schilderte. Sie erinnerte sich daran, wie sie die Hand des Täters ergriff, als dieser zustach, und wie schließlich ein couragierter Kunde, Tobias Schneller, eingriff und das Messer sicherstellen konnte.
Tobias Schneller, der als Lebensretter des Mädchens gilt, beschrieb seinen Einsatz vor Gericht: Vom Kinderschrei alarmiert, konfrontierte er den Angreifer, nahm ihm das Messer ab und informierte die Polizei. Diese konnte den Täter kurz darauf festnehmen, seine Festnahme verlief ohne Widerstand. Zum Zeitpunkt der Festnahme hatten weder Schneller noch die Polizei genaue Informationen über die Hintergründe der Tat.
Laut Informationen von www.schwaebische.de leidet die Familie des Opfers bis heute unter den Folgen des Angriffs. Die vierjährige Tochter ist zwar körperlich wieder genesen, jedoch sprechen seelische Narben eine andere Sprache. Die Angst vor fremden Männern ist geblieben, und auch die Eltern der Kleinen finden nur schwer in ihren Alltag zurück.