Politiker und Juristen haben unterschiedliche Ansichten und dies hat sich nun auch im Berliner Senat gezeigt. Eine vom Senat beauftragte Anwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass der geplante Schuldenfonds für "Klimaschutz, Resilienz und Transformation" in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro gegen die Verfassung verstößt. Die Verfassungsrichter argumentieren, dass aufgrund der jährlichen Haushaltsabwicklung eine Notlage nicht über mehrere Jahre hinweg gestreckt werden kann. Dieses Argument war bereits beim Bundeshaushalt erfolgreich, der ebenfalls für nichtig erklärt wurde. Die Juristen sind der Meinung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch auf den Berliner Landeshaushalt angewendet werden sollte. Der Senat argumentiert hingegen, dass das geplante Sondervermögen anders zu bewerten sei als das des Bundes.
Die Tatsache, dass der Senat ein Gutachten eingeholt hat, zeigt, dass er nicht den gleichen Fehler wie die Bundesregierung machen möchte. Allerdings hätten CDU und SPD auch ohne Gutachten erkennen können, dass der Begriff der Jährlichkeit im Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für Berlin gelten muss.
Es ist klar, dass Berlin dringend investieren muss, zum Beispiel in Gebäudesanierung und die Energieversorgung. Die Verfassung setzt jedoch klare Grenzen: Eine Notlage muss stichhaltig begründet sein und die Schuldenbremse gilt. Infolgedessen hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) selbst eine Reform der Schuldenbremse gefordert. Dies wäre sinnvoller als neue Kreativlösungen aus dem Senat, die wiederum vor Gericht angefochten werden könnten.
In der nachfolgenden Tabelle sind Informationen zu den geplanten Maßnahmen und dem Schuldenfonds in Berlin aufgeführt:
| Maßnahmen | Geplanter Betrag |
|---------------------------------|-------------------|
| Klimaschutz | 5 Milliarden Euro |
| Resilienz (Widerstandsfähigkeit) | 3 Milliarden Euro |
| Transformation | 2 Milliarden Euro |
Es bleibt abzuwarten, wie der Senat auf die verfassungsrechtlichen Bedenken reagieren wird und ob eine Reform der Schuldenbremse in Betracht gezogen wird. Sicher ist jedoch, dass Berlin eine sinnvolle Lösung finden muss, um dringend notwendige Investitionen zu tätigen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen.
Quelle: BERLINER MORGENPOST / ots