Die Berliner Arbeits- und Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe äußerte sich kritisch zur Schuldenbremse und fordert eine Reform. Ihrer Meinung nach hat sich die Schuldenbremse nicht bewährt und ist trotz der Möglichkeit, Notlagen zu erklären, zu starr. Deshalb solle sie überarbeitet werden.
Die Schuldenbremse wurde 2008 auf Bundesebene eingeführt, mit der Vorgabe, dass die Bundesländer sie bis 2020 umsetzen sollen. Berlin hat dies 2020 getan. Bereits Jahre zuvor wurden allerdings die Investitionen reduziert. Doch gerade für die Herausforderungen der Energie-, Klima- und Verkehrswende sowie für den Wohnungsbau und die Integration zugewanderter Menschen seien mehr öffentliche Investitionen notwendig, betont die Senatorin.
Aus diesem Grund müsse eine ehrliche Diskussion über eine Reform geführt werden, hin zu einer neuen goldenen Regel: Investitionen in die Zukunft sollen mit Krediten finanzierbar sein.
Das Sondervermögen Klimaschutz, das der schwarz-rote Berliner Senat außerhalb des regulären Haushalts beschlossen hat, hält Kiziltepe für richtig. Berlin sei nach Bremen und dem Saarland das dritte Bundesland, das diesen Weg einschlage. Eine gutachterliche Prüfung habe ergeben, dass das Sondervermögen Klimaschutz rechtlich zulässig sei und nicht gegen die Schuldenbremse verstoße.
Laut Kiziltepe sei die Einrichtung eines Sondervermögens angesichts einer Notlage möglich. Diese existiere in Berlin angesichts der Klimakrise und des Ukraine-Kriegs. Das Sondervermögen solle dazu dienen, dass Berlin die Ziele des Klimaschutzes erreichen könne und sei ein Beitrag zur Klima- und Generationengerechtigkeit.
Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung nach einer Reform der Schuldenbremse Gehör findet und ob andere Bundesländer dem Vorbild Berlins folgen und ein eigenes Sondervermögen Klimaschutz schaffen. Die Diskussion über diese Themen ist jedoch auf jeden Fall in vollem Gange.