Rechtsbruch beim Klimaschutz: BUND legt Verfassungsbeschwerde ein
Die Unterzeichnung des novellierten Klimaschutzgesetzes (KSG) durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat für Aufsehen und Kritik gesorgt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und sieht darin einen Rechtsbruch legitimiert. Damit wird der Klimaschutz in Deutschland weiter auf die lange Bank geschoben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021, die eine klare Verpflichtung zum Klimaschutz forderte, bleibt weiterhin unberücksichtigt.
Das abgeschwächte Klimaschutzgesetz ermöglicht es Deutschland nicht, seinen Teil zur Einhaltung der völkerrechtlich bindenden 1,5-Grad-Grenze beizutragen. Die deutschen Klimaziele sind nach wissenschaftlichen Maßstäben zu schwach, was die Erreichung dieser Aufgabe zusätzlich erschwert. Die verpassten Chancen und der Mangel an effektiven Maßnahmen in der aktuellen Klimapolitik werden zu den Krisen von morgen führen, warnt der BUND. Um diesen Rechtsbruch nicht einfach hinzunehmen, legt der BUND zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und vier Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz ein.
Die Verfassungsbeschwerde ist Teil einer gemeinsamen Aktion von fünf deutschen Umweltverbänden und Klägern aus allen Teilen der Gesellschaft, um gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung vorzugehen. Neben dem BUND und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland haben auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und Germanwatch Beschwerde eingelegt. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2021 dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang eingeräumt.
Der BUND konnte bereits Ende 2023 vor dem OVG Berlin-Brandenburg Recht bekommen, dass die Bundesregierung wirksame Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr vorlegen muss. Obwohl diese Entscheidung noch in Revision ist, besteht weiterhin ein politischer Auftrag zum Handeln, wie der Expertenrat für Klimafragen betont. Trotz der Änderungen im Gesetz, welche die jährlichen Sektorziele entkräften, bleibt Deutschland weiterhin verpflichtet, auch sektorale Ziele bis 2030 zu erfüllen.
Der BUND betont die Bedeutung des Klimaschutzes als Menschenrecht und fordert die konsequente Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Die illegitime Vorgehensweise der Bundesregierung muss durch die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht korrigiert werden.