Medien-Info: Postgesetz: Bundesrat verpasst die Chance auf Verbesserungen
Der Bundesrat hat heute das Postgesetz gebilligt und damit für Kritik seitens der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gesorgt. Die Gewerkschaft bemängelt, dass der Bundesrat die Chance verstreichen ließ, für einen besseren Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen und die prekäre Beschäftigung anzugehen. Insbesondere fehlen Regelungen zum Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche und zur Gewichtsbegrenzung von Paketen bei der Ein-Personen-Zustellung.
Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende von ver.di, äußerte sich enttäuscht über die Entscheidungen des Bundesrates. Sie betont, dass ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche, ähnlich dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft, der richtige Weg sei. Des Weiteren fordert sie den Bundesarbeitsminister auf, in einer entsprechenden Verordnung festzulegen, dass eine Sackkarre kein geeignetes Hilfsmittel ist, um Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm bei der Ein-Personen-Zustellung zu befördern. Dadurch könnte die 20-Kilo-Grenze effektiv eingeführt werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Kocsis betont, dass die Zustellung von Paketen nach wie vor Schwerstarbeit ist und dass die Bundesregierung sicherstellen muss, dass dies nicht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten geht.
Positiv bewertet ver.di die geplanten Regelungen im Postgesetz zum Universaldienst. Diese dienen der Sicherung der Finanzierung von Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft von hoher Bedeutung sind. Dadurch werden tarifierte und mitbestimmte Arbeitsplätze nachhaltig geschützt.
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