Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Februar 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die für die Reisebranche von großer Bedeutung ist. Das Urteil klärt die bisher umstrittene Frage, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt im Fall von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen maßgeblich ist. Der EuGH stellte fest, dass nur die Situation zu berücksichtigen ist, die zum Zeitpunkt des Rücktritts des Reisenden bestand, um festzustellen, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorlagen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung beeinträchtigen. Spätere hinzutretende Umstände sind demnach irrelevant. Diese Entscheidung schafft große Rechtssicherheit für die Reisebranche, da Reiseveranstalter sich darauf verlassen können, dass alle späteren Umstände nicht berücksichtigt werden müssen. Dadurch können sie ihre Stornierungsrechnung endgültig erstellen und überschüssig anfallende Beträge innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt dem Reisenden erstatten. Die Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann, die das Urteil für den Veranstalter Kiwi Tours GmbH erstritten hat, betont die Bedeutung der Entscheidung vor allem während der Corona-Pandemie. Kunden traten frühzeitig zurück, ohne zu wissen, wie sich die Pandemie entwickeln würde. Das Urteil verhindert nun, dass Reisende nachträglich außergewöhnliche Umstände geltend machen können, die erst nach ihrem Rücktritt eingetreten sind. Neben dieser Entscheidung wird Frau Dr. Stefanie Bergmann im Rahmen ihres Vortrags im RDA TrendForum am 24. April 2024 auch andere aktuelle Fragen zum Reiserecht und dem Entwurf der EU-Kommission für eine überarbeitete Pauschalreiserichtlinie näher erläutern. Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V., mit Sitz in Köln, begrüßt das Urteil des EuGH. Als führender internationaler Fachverband für die Bus- und Gruppentouristik in Europa setzt sich der RDA für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche ein. Hier sind die wichtigsten Fakten in einer Tabelle: | Themen | Informationen | | -------- | -------------- | | Urteil | EuGH Entscheidung zur Corona-Rücktritts-Problematik zugunsten der Reiseveranstalter | | Datum | 29. Februar 2024 (C-584/22) | | Rechtsanwältin | Dr. Stefanie Bergmann, LL.M., Hamburg | | Veranstalter | Kiwi Tours GmbH | | Auswirkungen | Große Rechtssicherheit für die Reisebranche, endgültige Erstellung von Stornierungsrechnungen, Erstattung überschüssiger Beträge an Reisende innerhalb von 14 Tagen | | Weitere Fragen | Vortrag im RDA TrendForum am 24. April 2024 zu aktuellen Fragen des Reiserechts und dem Entwurf der EU-Kommission für eine überarbeitete Pauschalreiserichtlinie | | RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. | Unterstützt das Urteil und setzt sich für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche ein | Das Urteil des EuGH schafft eine klare Regelung für unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Reiserecht und bietet Reiseveranstaltern mehr Sicherheit bei der Abwicklung von Stornierungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die weitere Entwicklung der Branche auswirken wird. Quelle: RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.
Quelle: RDA Internationaler Bustouristik Verband / ots
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