Die Deutsche Telekom hat sich entschieden, gegen die Behauptung des AfD-Politikers Björn Höcke vorzugehen, wonach das Unternehmen angeblich den Slogan „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe. Ein Unternehmenssprecher wies diese Aussage als falsch zurück und kündigte rechtliche Schritte an. Dieser Schritt erfolgte nachdem Höcke im TV-Duell gegen den CDU-Politiker Mario Voigt die fragwürdige Behauptung aufgestellt hatte.
Es stellte sich heraus, dass der fragliche Satz eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) darstellt, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Infolgedessen muss sich Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten. Dieser Rechtsstreit wird in der kommenden Woche verhandelt.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Telekom rechtliche Schritte gegen Behauptungen von AfD-Politikern unternommen hat. Im vergangenen Jahr wurde bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen, nachdem sie ähnliche falsche Informationen verbreitet hatte. Die Telekom forderte Weidel auf, diese Behauptungen zu unterlassen, was sie offenbar akzeptierte.
Höcke verteidigte seine Wortwahl und gab an, während seiner Rede nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er beschrieb den Satz als „Allerweltsspruch“ und rechtfertigte seine Verwendung. Die Telekom bleibt jedoch entschlossen, gegen die Verbreitung falscher Informationen vorzugehen und ihre Rechte zu verteidigen.