Am 17. Dezember 2024 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit Mehrheit, unterstützt von den Fraktionen CDU, SPD und AfD, eine wegweisende Entscheidung getroffen: das Verbot des roten, nach unten gerichteten Dreiecks, das von der Terrororganisation Hamas genutzt wird. Laut dem Beschluss, der den Senat auffordert, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Ergänzung des Betätigungsverbots einzusetzen, ist das Ziel dieser Maßnahme, die Sichtbarkeit und Verwendung dieses Symbols in der Öffentlichkeit zu unterbinden. In Berlin wird dieses Dreieck bereits von Sympathisanten der Hamas verwendet, um potenzielle Anschlagsziele zu kennzeichnen und Gegner zu bedrohen, wie evangelische-zeitung.de berichtet.
Ergreifende Maßnahmen gegen Terrorismus
Die Initiative zur Ergänzung des Betätigungsverbots stammt aus einem Antrag der Regierungsfraktionen und wurde in Folge einer festgestellten Bedrohung durch das Symbol aufgegriffen. Das rot nach unten gerichtete Dreieck wird von der Hamas in verschiedenen Formen genutzt, um Feinde in Propagandavideos zu markieren und Drohungen zu formulieren. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte bereits am 1. Juli 2024 das Bundesministerium des Innern darüber informiert, dass eine rechtliche Klarstellung bezüglich des Symbols erforderlich sei. In einem Rundschreiben vom 31. Oktober 2024 stellte das BMI klar, dass die Verwendung des Dreiecks in jedem Kontext, der mit der Hamas verbunden ist, strafbar ist, gemäß den Informationen von berlin.de.
Die Entscheidung, den Senat aufzufordern, ein Verbot durchzusetzen, ist ein bedeutsamer Schritt zur Bekämpfung von extremistischer Symbolik im öffentlichen Raum. Die Fraktionen der Grünen und der Linken enthielten sich allerdings der Stimme, was die politischen Spannungen im Umgang mit dem Thema unterstreicht. Hauptziel bleibt es, den Missbrauch des Symbols durch die Hamas zu unterbinden und so die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, indem potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und eingeschränkt werden.