Zur Weihnachtszeit wird in vielen Haushalten fleißig gebacken, und die Vorfreude auf süße Leckereien ist groß. Doch vorsicht: Wer mit seinem Plätzchenverkauf über die Hobbyküche hinausgeht, muss ab sofort mit hohen Bußgeldern rechnen. In Österreich stehen im schlimmsten Fall bis zu 3.600 Euro auf dem Spiel, wie Berlin Live berichtet. Dies gilt vor allem für Heimbäcker, die massenhaft Plätzchen produzieren und diese online anbieten. Ab einer bestimmten Produktionsmenge, die das Hobby übersteigt, sieht das Marktamt eine gewerbliche Tätigkeit, die eine Gewerbeanmeldung erfordert.
Regeln für Privatbäcker
Aber auch in Deutschland gibt es klare Vorschriften. Laut dem Portal „Lebensmittelklarheit“ müssen Privatpersonen, die regelmäßig Plätzchen verkaufen, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften beachten. Dies bedeutet, dass sie sich als „Lebensmittelunternehmer“ qualifizieren, ungeachtet dessen, ob sie profitabel arbeiten oder nicht. Vorverpackte Plätzchen müssen mit Angaben zu Allergenen versehen sein, und wichtige Pflichtangaben sind ebenso erforderlich.
Wann jedoch ist der beste Zeitpunkt, um mit dem Plätzchenbacken zu beginnen? Eine bewährte Faustregel empfiehlt, dass das Backen idealerweise am ersten Advent starten sollte. Diverse Plätzchen wie Zimtsterne, Makronen oder Spritzgebäck halten sich gut und können bis zu vier Wochen frisch bleiben, während sich einige Sorten wie der Weihnachtsstollen noch länger entwickeln sollten. Andere Leckereien, wie Vanillekipferl, sind hingegen nur kurze Zeit haltbar und sollten spätestens nach zwei Wochen verzehrt werden, wie Focus Praxistipps erläutert. Es bleibt also spannend, wie die Hobbybäcker und Naschkatzen diese festliche Saison gestalten!