Berlin

Gericht verhandelt über Amtszulage für Bundestags-Stellvertreter!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat für Donnerstag, den 19. Dezember 2024, um 13:00 Uhr eine mündliche Verhandlung zur Klage eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten (VG 5 K 805/22) anberaumt. Der Kläger, der von 2013 bis 2021 im Deutschen Bundestag war und in dieser Zeit die Rolle des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für Recht und Verbraucherschutz übernahm, fordert eine Amtszulage. Diese beträgt im Normalfall 15 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und liegt damit bei rund 1.500 Euro monatlich, so berichtet berlin.de. Nach der Abwahl des ursprünglichen Vorsitzenden Stephan Brandner im November 2019 hat der Kläger, obwohl formal nicht als Vorsitzender gewählt, die Leitung des Ausschusses komplett übernommen. Er beruft sich auf eine gerechte Anwendung der Zulagennorm für die Zeit nach der Abwahl des Vorsitzenden.

Abgeordnetenentschädigung im Fokus

Die Bestimmungen zur Entschädigung von Bundestagsabgeordneten sind im Artikel 48 des Grundgesetzes verankert. Hier wird sichergestellt, dass die Abgeordneten eine angemessene Entschädigung erhalten, die ihre Unabhängigkeit garantiert. Über die konkreten Details und die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt das Abgeordnetengesetz die Höhe der Entschädigungen. Derzeit erhalten die Mitglieder des Bundestags rund 11.227,20 Euro monatlich (Stand 1. Juli 2024), wie Wikipedia berichtet. Obwohl diese Bezüge seit 1977 steuerpflichtig sind, bleiben sie von Rentenbeiträgen befreit. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Abgeordnete ihre Diäten in einem offenen Verfahren selbst bestimmen müssen, was in der Öffentlichkeit immer wieder für Diskussionen sorgt.

Aktuell sorgt die Klage des ehemaligen Abgeordneten für Aufmerksamkeit, da sie das bestehende Regelwerk bezüglich der Amtszulagen und der Verteilung der Entschädigungen auf den Prüfstand stellt. In der gegenwärtigen Legislaturperiode haben mehrere Ausschüsse keinen gewählten Vorsitz, da die AfD-Abgeordnete nicht zur Wahl stehen. Ein weiterer Abgeordneter hat ebenfalls eine Klage eingereicht, um eine Amtszulage zu fordern. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für die Regelungen zur Entschädigung im Bundestag haben und damit einen Präzedenzfall schaffen.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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