Der Landkreis Havelland kündigte die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete an, die ab Januar 2025 in Kraft treten soll. Landrat Roger Lewandowski (CDU) erläuterte während einer Kreistagssitzung in Rathenow, dass das System zunächst für 150 Personen bestellt wurde und ab Februar oder März 2025 für weitere Flüchtlinge zur Verfügung stehen soll. Diese Bezahlkarte wird eine guthabenbasierte Lösung ohne Kontobindung sein, mit einer monatlichen Barabhebungsgrenze von 50 Euro für Erwachsene und 25 Euro für Minderjährige. Diese Regelung stieß jedoch auf Kritik, da viele befürchten, dass dadurch Flüchtlinge benachteiligt und diskriminiert werden könnten, wie rbb24 berichtete.
Einheitliche Regelungen für Geflüchtete
Die Bundesregierung hatte mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 16. Mai 2024 in Kraft trat, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte geschaffen. Dies ermöglicht es nun, dass alle Geflüchteten – unabhängig von ihrer Unterbringung – ihre Leistungen über eine solche Karte beziehen können. Zuvor erhielten Menschen in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen, während die in privaten Unterkünften lebenden Personen Bargeld bevorzugt bekamen. Diese Reform wurde eingeführt, um einen einheitlichen und vereinfachten Zugang zu Leistungen zu gewährleisten und den Verwaltungen vor Ort die Handhabung zu erleichtern, so wie berichtet von der Bundesregierung.
Das Besondere an der Bezahlkarte ist, dass die darauf verfügbaren Gelder ausschließlich innerhalb Deutschlands verwendet werden können, wodurch ein Missbrauch, etwa durch Überweisungen an Schlepper, verhindert wird. Der monatlich abhebbare Betrag wird von den jeweiligen Behörden festgelegt, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Maßnahmen sollen letztendlich dafür sorgen, dass Flüchtlinge in Deutschland besser unterstützt werden, ohne die Möglichkeit zu schaffen, dass Gelder für kriminelle Aktivitäten genutzt werden, wie bereits im Landkreis Märkisch-Oderland umgesetzt wurde.