BerlinFriedrichshain-KreuzbergMarzahn-HellersdorfNeuköllnReinickendorfSpandauTempelhof-Schöneberg

Tiersammelwahn in Berlin: Hunderte Tiere in privater Obhut entdeckt!

In Berlin hat sich ein ernsthaftes Problem mit der illegalen Haltung und dem Sammeln von Tieren in Privathaushalten entwickelt. Laut einem Bericht von Borkener Zeitung wurde bei einer Anfrage der AfD an den Senat aufgezeigt, dass in der Hauptstadt in den letzten Jahren zahlreiche Fälle dokumentiert wurden. Diese betrafen unter anderem Hunde, Katzen, Tauben, Kaninchen, Schlangen, Schildkröten und Frösche. Die unzureichenden Haltungsbedingungen verstoßen gegen bestehende Tierschutzgesetze.

2022 stellten die Behörden in Friedrichshain-Kreuzberg die Auflösung einer Haltung mit geschätzt 100 bis 150 Tauben sowie zwei Kaninchen fest. In Reinickendorf wurde eine ähnliche Situation mit 26 Hunden, vier Hühnern und 30 Katzen entdeckt. Auch in Spandau wurden 51 Kaninchen in einem Ungleichgewicht zwischen Tierwohl und Haltungsbedingungen gefunden. Im Bezirk Neukölln lebte ein Tierbesitzer mit 33 Katzen, während Marzahn-Hellersdorf mit fünf Fällen von Tiersammelwut und insgesamt 277 Tieren konfrontiert war.

Alarmierende Zahlen

Im Jahr 2023 registrierten die Berliner Behörden 390 ausgesetzte Hunde, 1.172 Katzen und 540 weitere Tiere. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der das Problem angegangen werden muss. Häufig werden die ausgesetzten Tiere zunächst in Tierheimen untergebracht. So wurde beispielsweise in Tempelhof-Schöneberg für 2024 die Haltung von 108 Vögeln gemeldet, was die Aufmerksamkeit der Tierschutzorganisationen auf sich zieht.

Um das Leid der Tiere auf ein breiteres Publikum aufmerksam zu machen, informiert der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) über die massiven Probleme, die mit der industriellen Tierhaltung und dem Transport verbunden sind. Jedes Jahr überqueren mehr als 1,3 Milliarden Tiere eine europäische Landesgrenze. Darunter leidet das Tierwohl erheblich, da lange Transportzeiten enorme Strapazen verursachen.

Regulierung und Kontrolle

Die Thematik wird auch durch das Tierschutzgesetz geregelt. Laut den Bestimmungen auf gesetze-im-internet.de unterliegen verschiedene Tierhaltungen einer systematischen Aufsicht. Hierzu zählen Nutztiere, Einrichtungen zur Schlachtung und Betriebe, die Tiere transportieren oder während des Transports versorgen. Eine regelmäßige Kontrolle dieser Einrichtungen, die auf Risikoanalysen basiert, ist festgelegt. Mindestens ein Drittel der Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, muss jährlich kontrolliert werden, und die Kontrollen erfolgen teilweise unangekündigt.

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Neben der Überwachung ist es auch wichtig, dass Betreiber von Schlachteinrichtungen verantwortliche Ansprechpartner benennen, um die Aufsicht zu unterstützen. So möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Vorschriften zum Wohl der Tiere eingehalten werden.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"