Die Deutsche Telekom hat sich gegen eine Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke gewehrt, die besagt, dass das Unternehmen den Werbespruch „Alles für Deutschland“ verwendet habe, was als falsch bezeichnet wird. Dies führte dazu, dass rechtliche Schritte geprüft werden. Es handelt sich bei diesem Satz um eine verbotene Losung der SA, der NSDAP-Organisation. Als Konsequenz muss sich Höcke vor Gericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.
Die Telekom hatte bereits im Vorjahr ebenfalls rechtliche Schritte gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel eingeleitet, nachdem sie eine ähnliche Aussage getätigt hatte. Weidel wurde aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen, woraufhin sie zustimmte, dies in Zukunft zu unterlassen.
Im TV-Duell verteidigte Höcke seine Wortwahl und gab an, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei dem verwendeten Satz um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete es als einen „Allerweltsspruch“. Der Rechtsstreit bezüglich dieser Angelegenheit wird vor dem Landgericht in Halle ausgetragen.