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Telekom prüft rechtliche Schritte gegen Höcke: Werbeslogan-Falschaussage

Telekom kämpft gegen falsche Behauptungen: Höcke-Aussage zu Naziparole zieht rechtliche Konsequenzen nach sich

Die Deutsche Telekom weist eine Behauptung des AfD-Politikers Björn Höcke zu einem früheren Werbeslogan des Unternehmens zurück und prüft rechtliche Schritte. Höcke hatte behauptet, dass die Telekom den Satz „Alles für Deutschland“ in der Vergangenheit als Werbespruch verwendet habe. Ein Unternehmenssprecher bezeichnete diese Aussage als falsch und kündigte rechtliche Schritte an.

Der besagte Satz, „Alles für Deutschland“, ist eine verbotene Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Da Höcke die Parole in einer Rede verwendet haben soll, muss er sich vor dem Landgericht in Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.

Die Telekom hatte im Vorjahr bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem auch sie behauptet hatte, dass der Konzern den betreffenden Satz als Werbeslogan genutzt habe. Weidel wurde aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen, woraufhin sie zusagte, dies künftig zu unterlassen.

In einem TV-Duell gegen den CDU-Politiker Mario Voigt verteidigte Höcke seine Wortwahl und gab an, während der Rede nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Die Telekom bestätigte, dass sie die falschen Aussagen gegen das Unternehmen nicht tolerieren werde und rechtliche Schritte prüfen werde.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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