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Deutsche Telekom prüft rechtliche Schritte gegen Höcke-Aussage

Telekom kontert Höcke: Falsche Behauptung zu Naziparole wahrheitsgemäß aufgedeckt

Die Deutsche Telekom widerspricht entschieden der Behauptung von AfD-Politiker Björn Höcke über einen angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens und prüft rechtliche Schritte. In einem TV-Duell mit CDU-Politiker Mario Voigt hatte Höcke behauptet, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch genutzt habe. Ein Telekom-Sprecher betonte jedoch, dass diese Aussage vollkommen falsch sei und rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss sich Höcke nun vor Gericht wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten. Es wird erwartet, dass der Prozess in der kommenden Woche vor dem Landgericht in Halle stattfinden wird.

Nicht das erste Mal, dass die Telekom gegen falsche Behauptungen vorgeht. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel interveniert, nachdem sie ähnliche falsche Aussagen über einen Werbeslogan der Telekom getroffen hatte. Die Telekom hatte Weidel aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen, und sie hatte zugesagt, dies in Zukunft zu tun.

Höcke selbst verteidigte seine Wortwahl während des TV-Duells und behauptete, er hätte nicht gewusst, dass es sich bei dem verwendeten Satz um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete es als „Allerweltsspruch“ und beteuerte, keine böswillige Absicht gehabt zu haben. Der Fall wird vor Gericht weiter untersucht.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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