In Hamburg sorgt ein neuer Gesetzentwurf für Aufsehen, der Bewerber im öffentlichen Dienst künftig vom Verfassungsschutz überprüfen lassen möchte. Dieser Schritt, der von der rot-grünen Regierung beschlossen wurde, zielt darauf ab, sicherzustellen, dass keine „Verfassungsfeinde“ in sensiblen Positionen, etwa im Schuldienst oder bei der Feuerwehr, arbeiten. Bisher waren solche Überprüfungen lediglich für bestimmte Berufsgruppen, wie die Polizei, vorgesehen. Die geplanten Regelabfragen könnten nun nicht nur bei Neueinstellungen, sondern auch im Verlauf der Karriere zur Anwendung kommen. Dies hat bereits zu heftigen Protesten geführt, insbesondere von den Jusos, der Jugendorganisation der SPD, die die Maßnahme als einen gefährlichen Rückschritt bezeichnen.
Die Jusos argumentieren, dass die Regelabfrage zu pauschalen Verdächtigungen führen könnte. Sie vergleichen die Situation mit dem historischen „Radikalenerlass“ von 1972, der Berufsverbote für vermeintlich „linksextreme“ Personen zur Folge hatte. Zudem äußern sie Bedenken, dass Informationen von Verfassungsschutzbehörden, möglicherweise unter Einfluss der AfD, in die Überprüfungen einfließen könnten. Bisher gab es in Hamburg keine Ablehnungen von Bewerbern aufgrund von Zweifeln an deren Verfassungstreue. Stattdessen fordern die Jusos gezielte und verhältnismäßige Maßnahmen gegen Extremismus. Auch das Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote, das aus Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen besteht, spricht sich gegen die Regelabfrage aus. Mit einer Mehrheit in der Bürgerschaft planen SPD und Grüne, den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen (Welt.de).
Bundesweite Verschärfungen im Disziplinarrecht
Parallel zu diesen Entwicklungen hat der Bundestag am 17. November 2023 das Disziplinargesetz für Bundesbeamtinnen und -beamte verschärft. Ab 1. April 2024 können Bundesbehörden Disziplinarmaßnahmen wie Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennung des Ruhegehalts durch Disziplinarverfügung aussprechen, ohne dass eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erforderlich ist. Diese Regelung könnte erheblichen Einfluss auf die Unabhängigkeit der Beamten haben, was von Gewerkschaften wie DGB, Beamtenbund und Richterbund scharf kritisiert wurde.
In Brandenburg wurde die Disziplinarverfügung in den „Verfassungstreuecheck“-Gesetzentwurf aufgenommen, der am 26. April 2024 mit einer namentlichen Abstimmung verabschiedet wurde. Änderungsanträge der Fraktion Die Linke fanden hierbei keine Zustimmung. Die neuen Regelungen beschränken den Rechtsweg, was bedeutet, dass Beamte in Zukunft schlechter gestellt werden als normale Angestellte im Kündigungsverfahren. Die Abschaffung des Richtervorbehalts könnte dazu führen, dass Dienstherren, darunter möglicherweise auch politische Kräfte der AfD, Beamte direkt entlassen können (Kontext Wochenzeitung).
Rechtsextremismus im Fokus
Die Diskussion um die Überprüfungen im öffentlichen Dienst findet vor dem Hintergrund eines alarmierenden Anstiegs des rechtsextremistischen Personenpotenzials in Deutschland statt. Ende 2024 wird ein Anstieg auf 50.250 Personen prognostiziert, und die Gewaltorientierten darunter steigen ebenfalls auf 15.300. Rechtsextremisten nutzen gesellschaftliche Themen, um ihre Positionen zu propagieren, was zu einem Anstieg rechtsextremistischer Gewalttaten führt. Allein im Jahr 2024 gab es 37.835 rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten, ein Anstieg von 47,4% im Vergleich zum Vorjahr. Dies verdeutlicht, dass die Auseinandersetzung mit Extremismus und Radikalisierung im öffentlichen Dienst und darüber hinaus von zentraler Bedeutung ist (Verfassungsschutz.de).
Insgesamt stehen wir vor einer kritischen Phase, in der die Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten neu bedacht werden muss. Die Entwicklungen in Hamburg, Brandenburg und auf Bundesebene sind nur einige Facetten eines vielschichtigen Problems, das die Gesellschaft als Ganzes betrifft.