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Änderungen im Polizeirecht geplant: Verlängerung des Präventivgewahrsams, verstärkter Einsatz von Bodycams und neue Rechtsgrundlagen für Taser-Waffen

CDU und SPD planen Änderungen im Polizeirecht

Nach der Sommerpause sollen Änderungen im Polizeirecht in Deutschland vorgenommen werden. Die Parteien CDU und SPD haben sich dabei auf mehrere Maßnahmen geeinigt. Diese beinhalten unter anderem die Verlängerung des Präventivgewahrsams, den verstärkten Einsatz von Bodycams und die Schaffung der Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Taser-Waffen.

Der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger äußerte sich optimistisch darüber, dass bis September diskussionsfähige Entwürfe vorliegen werden. Anschließend soll eine Debatte mit dem Koalitionspartner sowie in den Ausschüssen stattfinden.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich die Parteien darauf geeinigt, Bodycams dauerhaft bei der Polizei und der Feuerwehr einzuführen. Zudem sollen die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Tasern geschaffen werden. Es sind jedoch noch viele Details zu klären.

Besonders in Fällen häuslicher Gewalt sollen Bodycams zukünftig vermehrt eingesetzt werden können, um die Einsätze besser dokumentieren zu können. Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt steigt, daher ist es wichtig, dass die Polizei auch in diesem Zusammenhang mit Bodycams arbeiten kann.

Bei den Distanz-Elektroimpulsgeräten, den sogenannten Tasern, geht es vor allem darum, unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden sollen. Taser verschießen kleine Pfeile, die beim Aufprall einen Stromimpuls abgeben und den Getroffenen für einige Sekunden handlungsunfähig machen. Noch ist unklar, ob sie rechtlich wie Schusswaffen eingestuft werden sollen. Möglicherweise wird die Einsatzschwelle niedriger angesetzt, um den Polizisten verschiedene Eskalationsstufen zur Verfügung zu stellen, von Spray und Schlagstock bis hin zur Schusswaffe, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion.

Des Weiteren planen CDU und SPD eine Verlängerung des Präventivgewahrsams auf maximal fünf Tage. Bisher beträgt die Höchstdauer zwei Tage. Diese Maßnahme könnte bei mehrtägigen Großereignissen wie einem Kirchentag oder einem G20-Gipfel von großer Bedeutung sein.

Eine strittige Frage bei den Koalitionsverhandlungen ist die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aktuell gilt eine Regelung zur Telefonüberwachung im Polizeirecht, die jedoch nicht für die mobile Telekommunikation gilt. Laut Dregger nutzen terrorverdächtige Personen und Mitglieder von kriminellen Clans keine Festnetzanschlüsse mehr. Daher sei es notwendig, die Überwachungsmöglichkeiten auf die mobile Kommunikation auszuweiten. Allerdings handelt es sich dabei um einen stärkeren Eingriff in die Grundrechte, der noch diskutiert werden muss.

CDU und SPD planen also einige Änderungen im Polizeirecht, um unter anderem den Einsatz von Bodycams und Tasern zu regeln. Dabei geht es vor allem darum, den Anforderungen an die Polizeiarbeit gerecht zu werden und gleichzeitig die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die konkreten Gesetzesentwürfe sollen im September präsentiert und anschließend diskutiert werden.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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