Gemäß einem Bericht von www.berlin.de hat das Bezirkswahlamt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf festgestellt, dass im Zuge einer intensiven Überprüfung der Unterschriften weitere 310 Unterschriften als gültig bewertet werden. Trotzdem wurde das erforderliche Quorum für das Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung nicht erreicht. Das Gerichtsurteil in Bezug auf rechtliche Fragen zur Bewertung der Unterschriften steht noch aus.
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hatte bisher festgestellt, dass das Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Bezirks nicht zustande gekommen ist. Das notwendige Quorum von 7244 gültigen Unterschriften wurde nicht erreicht, obwohl bei der ersten Prüfung durch das Bezirkswahlamt 6637 Unterschriften als gültig anerkannt wurden.
Die Vertrauenspersonen, die das Bürgerbegehren eingereicht hatten, legten gegen diesen Bescheid fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht ein. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wurden alle 2464 eingereichten Unterschriftsbögen erneut vom Bezirkswahlamt gezählt und vermerkt, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Das Bezirkswahlamt informierte die Vertrauenspersonen über das Ergebnis der erneuten Überprüfung und Auszählung der Unterschriftensammlung. Es nahm auch Stellung zu den von den Vertrauenspersonen beanstandeten 1130 Unterschriften. Nach allen Berücksichtigungen und Fragen wurden im Rahmen des Gerichtsverfahrens folgende Zahlen festgestellt:
- Geprüfte Unterschriften: 12.460
- Ungültige Unterschriften: 5513
- Gültige Unterschriften: 6947
Das Bezirksamt bedankt sich bei den Vertrauenspersonen für den vertrauensvollen und sachlichen Austausch und bedauert die entstandenen offenen Fragen und Unterschiede.
Diese Entwicklung hat möglicherweise Auswirkungen auf die Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich gewesen wäre, hätte es die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung möglicherweise gestoppt. Da das Quorum jedoch nicht erreicht wurde, kann das Bezirksamt seine Pläne zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wahrscheinlich fortsetzen, es sei denn, das Gerichtsurteil ändert etwas an der Situation.