Berliner Palliativarzt im Mordprozess: 15 Todesfälle erschüttern Stadt!
Ein Berliner Palliativmediziner steht wegen 15-fachen Mordes an Patienten vor Gericht. Der Prozess beginnt jetzt.

Berliner Palliativarzt im Mordprozess: 15 Todesfälle erschüttern Stadt!
Am Berliner Landgericht hat am 7. November 2025 der Prozess gegen den 40-jährigen Palliativmediziner Johannes M. begonnen. Er sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber: Die Anklage wirft ihm den Mord an 15 Patienten vor, einer der größten Mordfälle in der Geschichte Deutschlands. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, während seiner Tätigkeit in zwei Pflegediensten Patienten ohne deren Wissen mit Narkosemitteln und Muskelrelaxantien behandelt zu haben, die in mehreren Fällen fatale Folgen hatten. rbb24 berichtet, dass die Todesfälle zwischen September 2021 und Juli 2024 stattfanden, wobei das jüngste Opfer erst 25 Jahre alt und das älteste 87 Jahre alt war.
Eines der tragischsten Schicksale betrifft die 72-jährige Ingeburg B., deren Leiche nach einem Brand in ihrer Wohnung entdeckt wurde. Ihr Sohn, Henry B., schilderte im Gericht, dass seine Mutter immer den Wunsch hatte, einhundert Jahre alt zu werden. Eine Woche vor ihrem Tod hatte sie sich in Absprache mit ihrem Onkologen entschieden, dass eine dritte Chemotherapie nicht mehr sinnvoll sei. Die Experten gehen davon aus, dass der Brand nicht als Mordursache betrachtet werden kann, da Ingeburg B. bereits tot war, als das Feuer ausbrach. Es wird vermutet, dass Johannes M. versuchte, seine Taten zu vertuschen, indem er Brände legte. Ärzteblatt weist darauf hin, dass die Polizei ursprünglich wegen Brandstiftung ermittelte, bevor der Arzt ins Visier geriet.
Der Verlauf des Prozesses
Der Angeklagte Johannes M. hat sich im Verlauf des Prozesses bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger, Christoph Stoll, erklärte, dass der Mandant zunächst keine Erklärung abgeben werde. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen besonders schwerer Schuld an und fordert zudem ein lebenslanges Berufsverbot für den Arzt. In dem Verfahren sind 13 Angehörige von verstorbenen Patienten als Nebenkläger vertreten. Ärzteblatt hebt hervor, dass die Handydaten des Angeklagten beweisen sollen, dass er sich zur Tatzeit im Wohnhaus von Ingeburg B. aufhielt, obwohl er angibt, die Besuche wären nicht notwendig gewesen.
Zahlreiche weitere Todesfälle stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungsergebnissen, die auf Johannes M. hindeuten, einschließlich des Todes seiner krebskranken Schwiegermutter. Insgesamt wird gegen ihn in 71 weiteren Fällen ermittelt. Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die nicht nur juristischen, sondern auch ethischen Fragestellungen im Bereich der Palliativmedizin, die sich immer wieder eng mit den Themen Patientenwille und Sterbehilfe überschneiden. Die Akademie für Ethik in der Medizin thematisiert in ihren Publikationen verschiedene Aspekte, die mit dem Patientenwohl im Zusammenhang stehen. Ethikkomitee behandelt unter anderem den Umgang mit Patientenverfügungen, die in kritischen Situationen entscheidend sein können.
Der Prozess gegen Johannes M. wird bis Ende Januar 2026 fortgesetzt und findet das Interesse eines breiten Publikums und der Medien. Die Schwere der Vorwürfe und die Tragik der betroffenen Schicksale werfen ein erschütterndes Licht auf die Praktiken im Gesundheitswesen und die möglichen Misshandlungen von Patienten am Lebensende.