Die Zahl der Organspender*innen in Deutschland ist im ersten Quartal dieses Jahres erneut um 6% im Vergleich zum Vorjahr gesunken, trotz der Gesetzesänderungen in den Jahren 2019 und 2020. Aufgrund dieser alarmierenden Situation plant das Bündnis ProTransplant eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Bei einer Pressekonferenz übten die Initiator*innen scharfe Kritik am deutschen Transplantationssystem und an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Experte für Medizin- und Gesundheitsrecht, erklärte, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, gesetzliche Rahmenbedingungen zur Erhöhung der Zahl der Spenderorgane zu schaffen. Wenn die Maßnahmen gegen den Organmangel unzureichend sind, wird die Schutzpflicht verletzt. Eine mögliche Maßnahme wäre beispielsweise die Einführung einer Widerspruchsregelung, für die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gerade einen Gesetzesentwurf erstellt.
Es gibt gravierende Unterschiede in den Kliniken bezüglich der Organspende. Daten der deutschen Universitätskliniken zeigen, dass in Freiburg zehn Mal mehr Organspender*innen gefunden werden als in Marburg, Jena und Erlangen. Dies wirft die Frage auf, ob die gesetzliche Verpflichtung, bei allen Menschen mit irreversiblem Hirntod die Möglichkeit einer Organtransplantation zu prüfen, tatsächlich überall umgesetzt wird.
Das Transplantationssystem in Deutschland steht nicht unter staatlicher Aufsicht, was es den Beteiligten leicht macht, die Verantwortung hin- und herzuschieben. Das System funktioniert noch teilweise aufgrund des freiwilligen Engagements der Betroffenen, die Aufklärungsarbeit leisten und Organspendeausweise verteilen. Dennoch befinden sich die Organspendezahlen auf einem Tiefpunkt, trotz der Reformen von 2019 und 2020.
Die Patient*innen sind die Leidtragenden dieser Situation. Andreas Gässler, der mit einem Kunstherz lebt, betonte, dass er in anderen europäischen Ländern längst eine Transplantation erhalten hätte. Dialyse-Patientin Ulrike Feuerhack musste neun Jahre auf ihre erste Nierentransplantation warten, während es in anderen europäischen Ländern nur ein bis zwei Jahre gedauert hätte.
Prof. Dr. Rainer Blasczyk, Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin und Transplantat Engineering an der Medizinischen Hochschule Hannover, betonte, dass eine Verfassungsklage dringend erforderlich ist. Die Diskrepanz zwischen Deutschland und den Nachbarländern ist so groß, dass eine Verletzung der Schutzpflicht offensichtlich ist. Deutschland führt im Vergleich zu anderen Ländern nur 40 Transplantationen pro eine Million Einwohner durch, während es in anderen Ländern doppelt bis dreimal so viele sind. Die Sterberaten auf den Wartelisten für eine Leber oder Lunge sind im Vergleich zu anderen Eurotransplant-Ländern mehr als doppelt so hoch.
Die jüngsten Fortschritte bei der Xenotransplantation befinden sich noch im experimentellen Stadium und bieten daher kurzfristig keinen Ausweg.
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zur Organspende in Deutschland zusammengefasst:
| Jahr | Anzahl der Organspender*innen | Anzahl der Transplantationen |
|——|—————————–|——————————-|
| 2018 | 797 | 2.997 |
| 2019 | 932 | 3.410 |
| 2020 | 877 | 3.091 |
| 2021 | 822 (im ersten Quartal) | (noch nicht verfügbar) |
Diese Zahlen zeigen den Rückgang bei den Organspenden in den letzten Jahren und bestätigen den dringenden Handlungsbedarf.
Die Verfassungsbeschwerde des Bündnisses ProTransplant richtet sich gegen das deutsche Transplantationssystem und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Das Bündnis fordert eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, eine mögliche Einführung einer Widerspruchsregelung und eine bessere Umsetzung der Organspende in den deutschen Kliniken.
Quelle: BündnisProTransplant / ots