Das US-Berufungsgericht hat bestätigt, dass die amerikanische Justiz nicht für die Klage zur Herausgabe des Welfenschatzes zuständig ist. Damit ist der Verbleib der Goldschmiede-Kunstwerke in Berlin bekräftigt.
Bei dem Welfenschatz handelt es sich um 44 kostbare Stücke aus dem Mittelalter, die die Hauptattraktion des Kunstgewerbemuseums sind. Die Erben jüdischer Kunsthändler versuchen seit 2015 die Preußenstiftung SPK zu verklagen, um die Herausgabe des Schatzes zu erwirken. Sie argumentieren, dass ihre Vorfahren den Schatz 1935 unter Druck an das NS-Regime verkauft haben. Die SPK bestreitet dies jedoch und die Limbach-Kommission bestätigte 2014, dass es sich nicht um einen „verfolgungsbedingten Zwangsverkauf“ gehandelt habe. Der Kaufpreis habe sich im Rahmen des damaligen Kunstmarktes befunden und zudem habe sich der Welfenschatz seit 1930 außerhalb Deutschlands befunden und sei damit dem Zugriff des Staates entzogen gewesen.
Das US-Berufungsgericht hat nun die Zuständigkeit der amerikanischen Justiz für die Klage abgelehnt, was den Verbleib des Welfenschatzes in Berlin rechtfertigt. Der Schatz ist seit 2015 in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen und darf Deutschland nur mit Genehmigung der Bundesregierung verlassen.
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