Schwarzarbeit stellt in Brandenburg ein zunehmendes Problem dar. Im vergangenen Jahr wurde nach Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Schaden von insgesamt 29,8 Millionen Euro festgestellt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der beiden für Brandenburg zuständigen Hauptzollämter in Potsdam und Frankfurt (Oder) leitete im Jahr 2022 mehr als 3.500 Strafverfahren sowie über 1.600 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein. Zudem wurden rund 1.800 Prüfungen von Arbeitgebern durchgeführt. Dies stellt einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr dar, in dem der Schaden knapp 26 Millionen Euro betrug.
Die Hauptaugenmerke der Kontrollen lagen vor allem auf dem Baugewerbe, der Gastronomie und dem Speditionsgewerbe. Im letzten Jahr fanden landesweit 644 Vor-Ort-Prüfungen statt. Neben den eingeleiteten Strafverfahren wurden Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 62.000 Euro erlassen. Allerdings wird vermutet, dass die Dunkelziffer der Schwarzarbeit deutlich höher liegt. Deutschlandweit wird der Umsatz der Schattenwirtschaft auf rund 320 Milliarden Euro geschätzt, was etwa dem Vierfachen der jährlichen Wirtschaftsleistung Brandenburgs entspricht.
Um gegen illegale Beschäftigung vorzugehen, plant das Land Brandenburg nun eine verstärkte Kooperation mit den zuständigen Behörden. Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) und die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, haben eine Absichtserklärung zur verstärkten Zusammenarbeit im Kampf gegen die Schattenwirtschaft unterzeichnet. Die organisierten Gruppen der Schattenwirtschaft arbeiten häufig europaweit gut vernetzt und nutzen gewerbliche und geschäftsähnliche Strukturen. Zukünftig sollen daher gemeinsame Schwerpunktaktionen der Zollverwaltung mit den kommunalen Ordnungsbehörden sowie weiteren Landesbehörden geplant werden.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung stellen eine Bedrohung für die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft und den sozialen Frieden dar, so Minister Steinbach. Besonders am Bau sorgen Firmen durch illegale Beschäftigung für einen ruinösen Preiswettbewerb. Der Staat entgehen Steuereinnahmen und Sozialabgaben. Nicht nur reguläre Arbeitnehmer und gesetzeskonforme Unternehmen sind davon betroffen, sondern auch die Schwarzarbeiter und illegal Beschäftigten selbst. Sie agieren in einem rechtsfreien Raum und werden wichtiger Rechte beraubt. Die Grenzen zwischen Schwarzarbeit und Ausbeutung sind oft fließend.
Für einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, gerechte Arbeitsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen sind verstärkte Kontrollen und eine enge Zusammenarbeit essentiell, so Colette Hercher. Die Gewerkschaft IG Bau fordert zusätzlich zu den verstärkten Kontrollen ein „Sündenregister für Schwarzarbeit“, um auffällig gewordene Firmen von der Vergabe von Aufträgen durch staatliche Stellen auszuschließen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen und die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft zu schützen.
Quelle: MAZ