Wichtiges Vorhaben zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Deutschland
In einem bedeutenden Schritt für die ambulante psychotherapeutische Versorgung haben der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sowie die Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP) die Pläne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur finanziellen Unterstützung der Weiterbildung in Praxen befürwortet. Diese Initiative wurde am Freitag in Berlin vorgestellt und zielt darauf ab, die Ausbildungsbedingungen für angehende Psychotherapeut*innen zu verbessern.
Dr. Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der KBV, unterstrich die zentrale Rolle der Weiterbildung für die Zukunft der gesamten ambulanten Versorgung. „Es ist entscheidend, dass die Weiterbildung in den Praxen nicht als bloßes „Nice to have“ betrachtet wird“, erklärte Gassen. Er betonte, dass diese Reform nicht nur zum Vorteil der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) sei, sondern auch der Patient*innen zugutekommen und die Versorgungsqualität insgesamt erhöhen würde.
Die Reform erhält Unterstützung von verschiedenen psychotherapeutischen Verbänden, die darauf hinweisen, dass die Finanzierung nicht lediglich die Gehälter der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung gewährleisten sollte. Auch die notwendigen Weiterbildungselemente wie Supervision, theoretische Kenntnisse und Selbsterfahrung müssen in die finanzielle Planung einbezogen werden. Diese Aspekte sind von großer Bedeutung für die Ausbildung, um sicherzustellen, dass die kommenden Generationen von Psychotherapeut*innen optimal vorbereitet sind.
Die Veränderungen kommen im Kontext einer Ausbildungsreform, die nach einem Psychotherapiestudium mit einer fünfjährigen Weiterbildung in Anstellung führt. Bemerkenswert ist, dass während dieser Ausbildungszeit mindestens zwei Jahre im ambulanten Bereich absolviert werden müssen. Diese Ausbildungsstruktur ist entscheidend für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.
Die Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung wird von den Verbänden betont, da ohne entsprechende strukturelle Voraussetzungen die Schaffung von Weiterbildungsplätzen in den Praxen erschwert wird. Die KBV-Initiative bietet eine positive Perspektive auf die Lösung dieser Herausforderungen und könnte potenziell dazu beitragen, den Mangel an Fachkräften in der Psychotherapie zu verringern, was für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist.
Zusammenfassend stellt sich die Frage, wie die erfolgreiche Umsetzung dieser Pläne die ambulante Versorgung nachhaltig verbessern kann. Für die Zukunft ist es essenziell, dass nicht nur die Gehälter, sondern auch die umfassende Weiterbildung für Psychotherapeut*innen in den Mittelpunkt gerückt wird. Diese Maßnahmen können letztendlich zu einer besseren seelischen Gesundheit in der Bevölkerung führen.
Kontakt für weitere Informationen:
bvvp: Anja Manz – presse@bvvp.de – Mobil: 0177 6575445
DPtV: Hans Strömsdörfer – presse@dptv.de – Mobil: 0157 73744828
VAKJP: Kerstin Graupner – k.graupner@hamburglive.com – Mobil: 0171 5329633