Rechtswidrige Genehmigungen von Tierversuchen in Berlin: Untersuchung angekündigt
Die Genehmigungen vieler Tierversuche in Berlin werden nach Experteneinschätzung als rechtswidrig angesehen. Eine exklusive Recherche der Berliner Zeitung zeigte, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) seit 2022 rund 95 Prozent aller Versuche genehmigte, obwohl die Tierversuchskommissionen Bedenken anmeldeten. Nun kündigte Justizsenatorin Felor Badenberg eine Untersuchung der Vorgänge an.
Die beiden im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Kommissionen, bestehend aus Wissenschaftlern und Tierschützern, prüfen die Anträge auf Tierversuche und beraten das LaGeSo, das abschließend über die Genehmigung entscheidet. Die Recherche ergab jedoch, dass viele Anträge unvollständig waren, wesentliche Informationen zum Zweck und Ablauf der Versuche fehlten. Juristen und die Landestierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann beurteilen dies als rechtswidrig, da die Kommissionen alle relevanten Informationen erhalten müssen.
Die Senatsverwaltung nahm die Hinweise ernst und untersuchte die Vorgänge. Laut einer Sprecherin geht man davon aus, dass in Berlin nur Tierversuche genehmigt werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die SPD-Abgeordnete Tamara Lüdke hat Akteneinsicht beantragt, um die Abläufe bei allen Rahmenanträgen seit 2022 zu überprüfen. Hierbei möchte sie insbesondere die E-Mail-Verläufe und Protokolle im LaGeSo einsehen. Sollte sich herausstellen, dass die Verfahren nicht rechtlich haltbar sind, müssen diese geändert werden, so Lüdke.
Auch der Tierschutzexperte der Grünen-Fraktion, Stefan Taschner, bezeichnete die Missstände als inakzeptabel. Die Tierversuchskommissionen erhielten nicht die nötigen Informationen zur Prüfung der Zulässigkeit, dennoch würden die Anträge genehmigt. Taschner forderte ein klares Statement der Senatorin und einen Plan zur Lösung der Probleme. Er kündigte zudem an, die Genehmigungsverfahren für Tierversuche im Rechtsausschuss zur Diskussion zu stellen und sprach sich für eine gezielte Förderung von Alternativen aus.
Die Sprecherin der Senatsverwaltung betonte, dass bereits mehr als ein Drittel der Kommissionsmitglieder auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen werden, obwohl gesetzlich nur ein Drittel vorgegeben ist. Der Vorwurf, dass vor allem Befürworter und Kenner von Tierversuchen entsandt wurden, sei unverständlich. Die Mitglieder müssten die Methoden von Tierversuchen beurteilen können, wofür fachliche Kenntnisse erforderlich seien. Bundesweit gibt es jedoch Kritik daran, dass viele Kommissionsmitglieder auf Vorschlag der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) berufen werden, da sie oft Tierärzte sind, die für Forschungseinrichtungen tätig sind und somit direkt oder indirekt an Tierversuchen beteiligt sind.