Landgericht Berlin: Schlesinger-Prozess verschoben
Der Prozess, in dem die fristlos entlassene ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) vorgeht, wurde vom rbb auf den 15. Januar 2025 verschoben. Ursprünglich sollte der Prozess am 20. November 2024 beginnen. Diese Verschiebung wurde vom Landgericht Berlin auf Anfrage von rbb24 Recherche bestätigt. Der rbb hat sich zu den laufenden Verfahren nicht geäußert.
Die 62-Jährige fordert vom rbb ein Ruhegeld auf der Grundlage ihres beendeten Vertrages. Laut diesem Vertrag sollte ihr auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor Renteneintritt Geld vom rbb in Höhe von bis zu 78 Prozent ihres Basisgehalts gezahlt werden.
In einem anderen Verfahren hatte das Berliner Landesarbeitsgericht den Anspruch auf ein solches Ruhegeld verneint, wenn die Klägerin schwerwiegende Verletzungen ihrer Pflichten begangen hatte.
Die Ruhegeldverträge wurden erstmals exklusiv vom ARD-Magazin Kontraste öffentlich gemacht.
Als Reaktion auf die Klage von Schlesinger hat der Sender ihrerseits eine Gegenklage eingereicht und fordert unter anderem die Rückzahlung von variablen Vergütungen, den sogenannten Boni. Das Landgericht hatte diese Forderung in einer früheren Bekanntmachung auf rund 270.000 Euro beziffert.
Gegen die ehemalige Intendantin des rbb ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unter anderem wegen des Verdachts der Untreue.
Der verschobene Prozess um Patricia Schlesinger und den rbb wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung von rechtlichen Verträgen im Arbeitsumfeld. Die Frage nach den Ansprüchen von Arbeitnehmern und den Verpflichtungen von Arbeitgebern ist ein bedeutendes Thema in der heutigen Arbeitswelt.