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BGH-Urteil: Prämiensparverträge – Betroffene können nun Geld zurückfordern




Gerichtsurteil zu Prämiensparverträgen: So sichern sich Betroffene ihre Zinsnachzahlung

Gerichtsurteil zu Prämiensparverträgen: So sichern sich Betroffene ihre Zinsnachzahlung

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden, dass hunderttausende Sparerinnen und Sparer von Sparkassen und Banken bei ihren Prämiensparverträgen über Jahre hinweg benachteiligt wurden. Das Urteil stellt klar, dass den Betroffenen deutlich mehr Zinsen zustehen, als ihnen bisher ausgeschüttet wurden.

In den vergangenen Jahren haben viele Kreditinstitute ihren Kunden zu wenig Zinsen bei Prämiensparverträgen ausgezahlt, in Einzelfällen handelte es sich dabei um tausende Euro. Finanztip hatte bereits vor Jahren auf dieses Vorgehen hingewiesen und gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen und der Bürgerbewegung Finanzwende ein Aktionsbündnis gestartet, um den Druck auf die Banken zu erhöhen und die undurchsichtigen Praktiken transparenter zu gestalten.

Das heutige Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt, um den betroffenen Kunden endlich Gewissheit und die rechtliche Grundlage für die Rückforderung ihres Geldes zu geben. Die Verbraucherzentrale Sachsen wird in dieser Angelegenheit weiterhin engagiert auftreten und steht den Betroffenen beratend zur Seite.

Betroffene Kunden sollten jedoch nicht überstürzt handeln und vor allem davon absehen, vorschnell angebotene Lösungen der Banken anzunehmen. Als erster Schritt empfiehlt Finanztip den betroffenen Verbrauchern, ihre Bank um eine Neuberechnung der Zinsen zu bitten. Finanztip stellt ein Musterschreiben zur Verfügung, das dabei helfen kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ansprüche nach dreijähriger Kündigung verjähren, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Für Verträge, die im Jahr 2021 endeten, läuft die Verjährungsfrist also noch bis zum Jahresende. In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Schlichtungsstelle einzuschalten, um die Verjährung zu verhindern.

Leider ist es für viele ältere Kunden bedauerlicherweise bereits zu spät, um ihr ihnen zustehendes Geld zurückzufordern, da die Forderungen nach Ansicht des Gerichts verjährt sind.

Das heutige Urteil des BGH ist ein großer Erfolg für betroffene Sparerinnen und Sparer. Es zeigt, dass die Banken für ihr unethisches Verhalten zur Verantwortung gezogen werden können. Es ist wichtig, dass sich die Betroffenen nun aktiv um ihre finanziellen Interessen kümmern und ihr ihnen zustehendes Geld zurückfordern.

Finanztip wird weiterhin die Verbraucherzentrale Sachsen bei ihrem Engagement unterstützen und sich für die Rechte der Verbraucher einsetzen. Das Urteil des BGH markiert einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und sollte als Mahnung an die Banken dienen, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken und transparenter zu gestalten. Die Verbraucher sollten ihr Recht auf faire Behandlung wahrnehmen und darauf bestehen, dass ihnen die ihnen zustehenden Zinsen ausbezahlt werden.

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Über Finanztip:

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10967 Berlin

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Sitz der Gesellschaft: Berlin | Amtsgericht: Charlottenburg | HRB: 162233 B


NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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