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Bedeutung der Bauabnahme: Was Bauherren beachten sollten

Oft unterschätzt: die Bauabnahme und ihre Folgen

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Schritt bei jedem Bauprojekt. Sie markiert den Moment, in dem der Bauherr die erbrachte Leistung akzeptiert und bestätigt, dass das Bauwerk vertragsgemäß erstellt wurde. Doch die Bedeutung der Bauabnahme wird oft unterschätzt.

Ab dem Tag der Abnahme geht das Risiko für Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung durch äußere Einflüsse wie Sturm oder Vandalismus vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über. Das bedeutet, dass der Bauherr für eventuelle Schäden selbst verantwortlich ist. Zudem ändert sich die Beweislast: Nun muss der Bauherr nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, den er nicht zu verantworten hat.

Die Bauabnahme hat noch weitere Konsequenzen. Sie markiert den Beginn der fünfjährigen Gewährleistungsfrist, während der Bauherren Ansprüche wegen Mängeln geltend machen können. Daher ist es besonders wichtig, die Abnahme gründlich zu prüfen. Bauherren sollten die erbrachte Leistung im Vorfeld von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen, um mögliche Mängel zu identifizieren.

Zudem berechtigt die Abnahme den Bauunternehmer dazu, seine Schlussrechnung zu stellen. Der Bauherr sollte daher sicherstellen, dass alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden, bevor er die Abnahme durchführt. Eine sorgfältige Überprüfung der erbrachten Leistung kann späteren Streitigkeiten und zusätzlichen Kosten vorbeugen.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. empfiehlt, die Bedeutung der Bauabnahme nicht zu unterschätzen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität des Bauwerks zu sichern und den Bauunternehmer zur Verantwortung zu ziehen. Daher sollten Bauherren die Abnahme nicht auf die leichte Schulter nehmen und bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung hinzuziehen.

Für weitere Informationen zum Thema Bauabnahme und rechtlichen Fragen rund um den Hausbau können Bauherren den Bauherren-Schutzbund e.V. kontaktieren:

Ansprechpartner: Erik Stange
Adresse: Brückenstraße 6, 10179 Berlin
Telefon: 030 400339 502
Fax: 030 400339 512
E-Mail: presse@bsb-ev.de
Website: www.bsb-ev.de
Vereinsregister-Nr.: 15 743 NZ
Amtsgericht: Charlottenburg
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz

Die Bauabnahme ist eine wichtige Phase bei jedem Bauprojekt, die nicht unterschätzt werden sollte. Eine gründliche Prüfung der erbrachten Leistung und die Begleitung eines unabhängigen Sachverständigen können dazu beitragen, Mängel frühzeitig zu erkennen und spätere Konflikte zu vermeiden. Bauherren sollten sich bewusst sein, dass mit der Abnahme das Risiko und die Verantwortung auf sie übergehen. Daher ist es wichtig, diese Aufgabe seriös anzugehen und alle Aspekte sorgfältig zu beachten.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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