In Berlin sorgt die Abschaffung des Berlin-Passes für beträchtlichen Ärger unter den Bürgern, insbesondere beiRentnern und Sozialhilfeempfängern. Der einst unkomplizierte Ausweis, der eine einfache Möglichkeit bot, Nachweise für Ermäßigungen zu erhalten, wurde durch einen bürokratischen Alptraum ersetzt. Wie die Berliner Zeitung berichtete, sollten die Bürger jetzt eine umweltschädliche Plastikkarte, die „Kundenkarte Berlin S“, beantragen. Dies erforderte die Vorlage zahlreicher sensibler Daten, einschließlich eines biometrischen Fotos und eines händisch ausgefertigten Berechtigungsnachweises – ein Verfahren, das sich als sehr kompliziert und zeitraubend erwies.
Der Prozess war so unübersichtlich, dass viele Anträge nicht bearbeitet wurden, was zu einem gewaltigenStau im Antragsverfahren führte. Die BVG war mit der Durchführung dieser Aufgabe überfordert, und Datenschutzbedenken kamen ebenfalls auf, als die sensiblen Daten ungeschützt im Briefkasten lange ungehindert zugänglich waren. Letztlich wurden die VBB-Kundenkarte und das Berlin-Ticket S zum 31. Dezember 2024 abgeschafft, was zu weiteren Verwirrungen führte. Wie BVG erklärte, müssen die Bürger ab dem 1. Januar 2025 nun ihren aktuellen Leistungsbescheid oder eine VBB-Kundenkarte nutzen, um weiterhin öffentliche Verkehrsmittel im Tarifbereich AB nutzen zu können. Diese Reform ist unabdingbar, um die Ermäßigungen behördlich nachzuweisen.
Zusätzlich wird die Gebühr für das „Berlin-Ticket S“ ab April 2025 mehr als verdoppelt, von 9 Euro auf 19 Euro. Sollte jemand keine VBB-Kundenkarte besitzen oder diese nicht mehr gültig sein, ist er gezwungen, die mindestens erforderneden Dokumente bei jeder Fahrt bei sich zu tragen – eine unglückliche Lösung, die die Betroffenen weiter unter Druck setzt und eine Vielzahl neuer bürokratischer Hürden aufbaut.