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Deutsche Telekom prüft rechtliche Schritte gegen falsche Behauptung von Björn Höcke

Telekom wehrt sich gegen Höcke-Aussage und prüft rechtliche Schritte

Die Deutsche Telekom hat eine Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke bezüglich eines angeblichen früheren Werbeslogans des Unternehmens zurückgewiesen und erwägt rechtliche Schritte. Höcke behauptete während eines TV-Duells, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe, was von einem Telekom-Sprecher als falsch bezeichnet wurde.

Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss sich Höcke kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.

Die Telekom war bereits im vergangenen Jahr gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen, nachdem auch sie behauptet hatte, dass der Konzern den betreffenden Satz in der Vergangenheit als Werbeslogan genutzt habe. Die Telekom hatte Weidel aufgefordert, diese Behauptung zukünftig zu unterlassen, woraufhin sie zugesagt hatte, dies zu tun.

Höcke, der selbst Geschichtslehrer ist, rechtfertigte seine Wortwahl während des TV-Duells und behauptete, dass er während der Rede nicht wusste, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Die Telekom prüft derweil weitere Schritte in Bezug auf die falschen Behauptungen von Höcke und Weidel.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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