NAG/NAG Redaktion – Die Grundsteuerreform steht vor der Tür und bringt Veränderungen mit sich! Ab dem 1. Januar 2025 müssen sich die Bürger im Schwalm-Eder-Kreis auf neue Hebesätze einstellen. In vielen Kommunen werden aktuell eigene Satzungen beschlossen, um zum Inkrafttreten Bescheide zu erstellen, die sowohl neue Messbeträge als auch die aktualisierten Hebesätze berücksichtigen. Martin Jung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund erklärt, dass die bisherigen Hebesätze nicht mehr gelten können, da die Reform einen neuen „Hauptfeststellungsgszeitpunkt“ mit sich bringt.
Die Kämmerin von Melsungen, Cornelia Ritter-Wengst, warnt jedoch, dass die Reform kaum Vorteile für die Kommunen bringen wird. Es wird erwartet, dass einige Grundstücksbesitzer mehr zahlen müssen, während andere möglicherweise weniger an die Gemeinde abführen. Guxhagen hat bereits neue Hebesätze beschlossen, während in weiteren Gemeinden wie Körle und Spangenberg Entscheidungen in den kommenden Sitzungen fallen werden. Die Dramatik dieser Neuregelung lässt erahnen, dass es 2025 sowohl Gewinner als auch Verlierer geben wird! Mehr Informationen zu den Veränderungen in der Grundsteuer lesen Sie unter www.hna.de.