Wahlchaos in Berlin: Wiederholungswahl zum Bundestag steht bevor Berlin steht erneut vor einer Wahl: Am 26. November findet nach Informationen der B.Z.-Zeitung der Totensonntag als Tag der Wiederholungswahl für den Bundestag statt. Nachdem im letzten Jahr aufgrund von Unregelmäßigkeiten eine Wahlwiederholung nötig wurde, laufen nun die Vorbereitungen für den erneuten Urnengang auf Hochtouren. Eine interessante Frage ist, wo in der Hauptstadt die Wahlplakate aufgestellt werden dürfen. In der ganzen Stadt oder nur in bestimmten Straßen? Denn noch steht nicht fest, ob die Wahl teilweise oder komplett wiederholt wird. Die Ampel-Koalition (bestehend aus SPD, Grünen und FDP) sieht angesichts des Chaos von 2021 nur in 431 Wahllokalen die Notwendigkeit für Plakate. Die CDU hingegen will in mindestens 1200 Wahllokalen werben. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlwiederholung wird im September erwartet. Spätestens 60 Tage danach müssen die Kreuze gemacht werden. Sabine Beikler, die Sprecherin der Innenbehörde, betonte jedoch, dass die Parteien selbst darüber entscheiden, wo sie plakatieren möchten. Sie müssen dazu eine Sondernutzungserlaubnis der Bezirksämter einholen. Ob diese Erlaubnis bei einer Teilwiederholungswahl räumlich beschränkt wird, steht bisher noch nicht fest. Unabhängig von der Art der Wiederholungswahl ist jedoch sicher, dass die Plakate in Berlin präsent sein werden. Denn das Gesetz schreibt keine ausdrückliche Beschränkung der Wahlwerbung vor. Die Parteien würden durch weniger Plakate Kosten sparen, da sie bereits die Wiederholungswahl im Februar sowie den Klima-Volksentscheid im März finanziert haben. Besonders viele Wahlplakate sind voraussichtlich im Bezirk Pankow zu sehen. Hier wurden in rund 80 Prozent der Wahllokale grobe Mängel festgestellt. Nun gilt es, das Vertrauen in den Wahlprozess wiederherzustellen und den Berlinern eine ordnungsgemäße Wiederholungswahl zu ermöglichen.
NAG Redaktion
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