Verlängerung der Einspruchsfrist: Bebauungsplanentwurf für Lichterfelde
Der Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat die Frist für die öffentliche Konsultation zum Bebauungsplanentwurf 6-8 bis zum 21. August 2024 verlängert. Diese Entscheidung hebt die ursprüngliche Frist von 24. Juni bis 23. Juli 2024 auf, um den Anwohnern und Interessierten mehr Zeit zu geben, ihre Meinungen und Bedenken zu äußern.
Öffentliche Beteiligung und ihre Bedeutung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element des Planungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Prozess, der sicherstellen soll, dass die Ansichten der Bürger in die Entscheidungsfindung einfließen. Stellungnahmen können sowohl online als auch auf anderen Wegen abgegeben werden, und die Verwaltung wird diese in die abschließende Abwägung der Belange einbeziehen.
Details zur Einsichtnahme der Unterlagen
Die Entwürfe sind im Internet unter mein.berlin.de einsehbar. Darüber hinaus können die Pläne im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, spezifisch im Stadtentwicklungsamt, zu bestimmten Zeiten eingesehen werden. Die Behörde betont, dass eine Einsicht auch nach telefonischer oder terminlicher Vereinbarung möglich ist.
Zweck des Bebauungsplans
Der Bebauungsplanentwurf zielt darauf ab, bestehende gemischte Nutzungsstrukturen von Gewerbe und Wohnraum zu sichern und gleichzeitig die Neuerrichtung von Doppel- und Reihenhäusern zu ermöglichen. Dieses Vorhaben könnte dazu beitragen, die Wohnraumsituation im Ortsteil Lichterfelde zu verbessern.
Verfahren ohne Umweltprüfung
Das Verfahren zur Erstellung dieses Bebauungsplans wird nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt, was bedeutet, dass keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch vorgenommen wird. Diese Vorgehensweise ist in bestimmten Fällen zulässig und soll eine schnellere Umsetzung des Planes ermöglichen.
Wichtige Hinweise für die Bürger
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bürger, die anonym Stellung nehmen, erhalten jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis ihrer Eingaben. Informationen zu den Datenschutzrichtlinien sind ebenfalls öffentlich verfügbar.
– NAG