NAG/NAG Redaktion – Im Hochsauerlandkreis ist es vorbei mit der Schonfrist für ukrainische Autos! Ab dem 1. Oktober müssen Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen, die länger als ein Jahr in Deutschland sind, offiziell umgemeldet werden. Diese Regelung beendet eine frühere Ausnahme, und jetzt gelten die allgemeinen Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ohne Einschränkungen.
Das Straßenverkehrsamt empfiehlt betroffenen Fahrern, einen Termin bei einer Zulassungsstelle in Arnsberg, Meschede oder Brilon zu vereinbaren – am einfachsten über die Online-Terminvergabe. Wichtiger Hinweis: Digitale ukrainische Dokumente allein reichen nicht für die Zulassung aus. Alle entstehenden Kosten, einschließlich Gutachten und Zulassungsgebühren, müssen von den Antragstellern selbst getragen werden. Weitere Informationen und ein hilfreicher Fragenkatalog sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu finden. Für Details zu den notwendigen Unterlagen können Betroffene außerdem direkt E-Mails an die entsprechenden Stellen senden.