Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat eine ehemalige Führungskraft auf Rückzahlung von Ruhegeld verklagt. Bei einer Güteverhandlung am Arbeitsgericht Berlin forderte der RBB-Anwalt die Rückzahlung von 86.544 Euro plus Sozialabgaben von Claudia Nothelle, ehemalige Programmdirektorin und heutige Journalistikprofessorin der Hochschule Magdeburg-Stendal, für die Zeit von Januar bis September 2020. Weitere Forderungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 stehen noch im Raum. Insgesamt geht es möglicherweise um eine Summe von rund 400.000 Euro. Der Sender-Anwalt begründete den Schritt damit, dass es sich um eine Verschwendung von Gebührengeldern handele. Nothelles Anwalt argumentierte, dass seine Mandantin auf das Geld angewiesen sei, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Eine gütliche Einigung konnte nicht erzielt werden und der Fall wird Anfang des kommenden Jahres vor einer dreiköpfigen Kammer verhandelt. Claudia Nothelle war von 2009 bis 2016 Programmdirektorin beim RBB und verließ die öffentlich-rechtliche Anstalt nach dem Amtsantritt der neuen Intendantin Patricia Schlesinger.
Es ist ungewöhnlich, dass der RBB eine ehemalige Führungskraft verklagt und eine Rückzahlung von Ruhegeld fordert. Dieses Vorgehen zeigt, dass der Sender offenbar der Meinung ist, dass die getätigten Überweisungen an Claudia Nothelle „sittenwidrig“ waren. Dies könnte darauf hindeuten, dass es Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Auszahlung von Ruhegeld gab. Der RBB-Anwalt bezeichnete die Klage sogar als erste Klage dieser Art.
In der Tabelle könnte man die folgenden Informationen darstellen:
|Claudia Nothelle|
|—|
|Rückforderungssumme: 86.544 Euro + Sozialabgaben|
|Weitere mögliche Forderungen: Jahre 2021, 2022, 2023|
|Gesamte mögliche Rückforderungssumme: rund 400.000 Euro|
|Position beim RBB: Programmdirektorin (2009-2016)|
|Derzeitige Tätigkeit: Journalistikprofessorin der Hochschule Magdeburg-Stendal|
Es bleibt abzuwarten, wie der Fall vor der dreiköpfigen Kammer Anfang des kommenden Jahres entschieden wird. Es könnte sich hier um einen wichtigen Präzedenzfall handeln, der Auswirkungen auf die Auszahlung von Ruhegeldern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben könnte. Anderen Führungskräften könnten ähnliche Klagen drohen, wenn Rückzahlungen als „sittenwidrig“ eingestuft werden. Es wird spannend sein zu sehen, wie das Gericht den Fall bewertet und welche Auswirkungen dies auf die öffentliche Wahrnehmung des RBB und anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten haben wird.
Historische Fakten oder weiteren Kontext zu ähnlichen Fällen sind in der Pressemitteilung nicht enthalten, daher wurden sie auch nicht im Text verwendet.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung / ots