„Wir stärken unsere innere Sicherheit durch konkretes Handeln und wir setzen Kurs gegen die irreguläre Migration weiter fort“, erklärte Innenministerin Nancy Faeser am Montagnachmittag auf einer Pressekonferenz. Die Regierung beabsichtigt verschärfte Maßnahmen gegen illegale Migration – soweit die Theorie. Doch ein anonymer Mitarbeiter eines Ausländeramtes berichtet von erheblichen praktischen Problemen. Das Ende 2022 eingeführte „Chancen-Aufenthaltsrecht“, das in § 104c des Aufenthaltsgesetzes verankert ist, erschwere Abschiebungen massiv. Dieser Paragraf, auch von dem Beamten als „Bleibe-Paragraf“ bezeichnet, zielt darauf ab, Geflüchtete besser zu integrieren, indem sie leichter Arbeit finden können.
Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ stellt sicher, dass Geflüchtete, die am 31. Oktober 2022 bereits fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten und danach ein langfristiges Bleiberecht. Eine Voraussetzung für die Beantragung ist, nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden zu sein, wobei dies in Deutschland erst ab einem Strafmaß von 90 Tagessätzen gilt. Zudem ist der erforderliche Sprachtest online durchführbar und beliebig oft wiederholbar.
Probleme bei der Abschiebung: „Bleibe-Paragraf“
Der Beamte des Ausländeramtes kritisiert, dass durch dieses Aufenthaltsrecht Abschiebungen praktisch unmöglich gemacht werden. Selbst Personen, gegen die bereits ein Abschiebeverfahren läuft, erhalten durch § 104c eine Bleibeperspektive. Dies schaffe, so der Beamte, das Risiko, dass auch Extremisten und Gewalttäter im Land bleiben könnten. Zudem werde die Zahl der illegalen Migranten durch das Bleiberecht faktisch verringert. Dies ermögliche es Bundeskanzler Scholz zu behaupten, dass illegale Migration unter Kontrolle sei, obwohl nur Menschen in ein Aufenthaltsrecht verschoben wurden.
Ein weiteres Problem ist, dass Familien nicht getrennt werden dürfen. Dies bedeutet, dass jugendliche Intensivtäter nicht abgeschoben werden können, wenn die Eltern bleiben dürfen, und umgekehrt. Der Beamte betont, „insbesondere dürfen Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden“. Dies führt dazu, dass auch kriminelle Eltern bleiben, wenn ihre Kinder nicht kriminell sind.
Weitere Herausforderungen im Abschiebungssystem
Die Probleme hören jedoch nicht beim „Chancen-Aufenthaltsrecht“ auf. Ein zusätzliches Hindernis bei der Abschiebung ist die gesetzliche Vorgabe, Familien nicht zu trennen. Dies führt zu weiteren Komplikationen und erschwert die Abschiebung von Straftätern mit Angehörigen in Deutschland erheblich. Der Beamte meint, dass dies dazu führt, dass jugendliche Straftäter nicht abgeschoben werden können, wenn ihre Eltern in Deutschland bleiben. Der gleiche Grundsatz gilt auch umgekehrt – kriminelle Eltern dürfen bleiben, wenn ihre Kinder nicht kriminell sind.
Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.focus.de.