Ein beispielloser Fall von Gewalt sorgte in den letzten Wochen für Aufsehen in Regensburg. Am Montag musste sich ein 32-jähriger Tunesier vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten, weil er in einer Vielzahl von Vorfällen als Intensivtäter in Erscheinung getreten war. Diese Ereignisse führten zu einem beachtlichen Polizeieinsatz und hinterließen in der Bevölkerung große Unsicherheit.
Den Anklagen zufolge begann die Serie der Gewalttaten an einem Samstagabend auf der Jahninsel. Ohne Vorwarnung ging der Beschuldigte auf einen Mann los und schlug ihn bewusstlos, was einen Großeinsatz der Polizei zur Folge hatte. Eine hinzugezogene Polizistin beschrieb den Tunesier als extrem aggressiv. Nur zwei Tage später hielt er einem anderen Flüchtling in der Asylunterkunft ein Messer an den Hals und schnitt ihm später in die Hand. Diese Vorfälle sorgten für erhebliche Unruhe in der Unterkunft.
Tunesier greift junge Mutter in Regensburg an
Einige Tage später erlebte Regensburg abermals einen Schock: Binnen weniger Stunden verlor der Tunesier dreimal die Beherrschung. An der Donau geriet er mit einer jungen Mutter in Streit und griff sie vor den Augen ihrer fünfjährigen Tochter an. Kurz darauf schlug er einem Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft auf die Nase und attackierte einen anderen Mitbewohner mit Fäusten und Füßen.
Diese Eskalation mündete zehn Tage nach dem Vorfall auf der Jahninsel in einem weiteren Angriff. Der Beschuldigte drang mit einem 30 Zentimeter langen Messer in das Zimmer eines Mitbewohners ein und schlug auf ihn ein. Ein anderer Flüchtling erlitt durch den Angreifer eine tiefe Wunde an der Hand. Der Angeklagte, der während des Prozesses meist apathisch ins Leere starrte, zeigte keine Reue und legte kein Geständnis ab.
Angeklagter muss in Haft
Das Urteil des Schöffengerichts lautete schließlich auf eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Richterin Blankenhorn begründete das Urteil mit der Unverhältnismäßigkeit der Taten und der anhaltenden Gefährlichkeit des Angeklagten. „Das Aggressionspotenzial ist weiter da,“ betonte sie in ihrer Urteilsbegründung. Als Reaktion auf das Urteil kündigte der Angeklagte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.mittelbayerische.de.